Nach Durchführung der öffentlichen Planauflage zum Knotenumbau Hösli-/Sennweidstrasse in Bubikon hat der Gemeinderat das Projekt mit Beschluss vom
16. April 2025 festgesetzt.
Gemäss amtlicher Publikation vom Freitag (25. April 2025) liegen der Festsetzungsbeschluss sowie die Projektunterlagen während 30 Tagen bzw. vom Freitag, 25. April
2025 bis Montag, 26. Mai 2025 öffentlich auf und können bei der Gemeindeverwaltung Bubikon, Abteilung Tiefbau und Werke, Rutschbergstrasse 18, 8608 Bubikon, während den Büroöffnungszeiten
eingesehen werden. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf der Gemeinde Homepage www.bubikon.ch eingesehen werden.
Gegen die Festsetzung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich per Briefpost beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach,
8090 Zürich, Rekurs erhoben werden. Über Einsprachen, welche im Rahmen der Projektauflage gemäss § 16/17 StrG erhoben wurden, wird mit der Festsetzung
entschieden. Wer es unterlassen hat, Einsprache zu erheben, kann den Entscheid nicht anfechten (§ 17 Abs. 4 StrG). (bn)
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