«Als Schulthess den Hauptsitz von Bubikon ZH nach Baar verschob, erlebte die Landgemeinde ein böses Erwachen: Sie musste den Steuerfuss von 104 auf 118 Prozent heben.» Dies schreibt die «Handelszeitung» in ihrer Ausgabe vom 17. April 2025 in einem Porträt über den Zuger Finanzdirektor Heinz Tännler, der «Reiche aus Zürich, Basel und Genf an – und grosse Firmen in Serie» anziehe.
Aber stimmt diese Behauptung der renommierrten Wirtschaftszeitung zum Bubiker Steuerfuss überhaupt? «In keiner Art und Weise», lautet die Antwort des damaligen Gemeinderats und Finanzvorstehers Thomas Illi auf diese Frage. Der Steuerfuss lag schon lange vor dem Bekanntwerden der Sitzverlegung im März 2022 bei 118 Prozent. Er war in den vorangegangen Jahren sukzessive erhöht worden. «Die überdurchschnittlich hohe Nettoschuld, welche auf die negative Selbstfinanzierung in den Jahren 2016 und 2017 zurückzuführen ist, beträgt per Ende 2020 noch 10 Mio. Franken. Der Gesamtsteuerfuss wurde in den Jahren 2018 und 2019 um je fünf Prozentpunkte auf 112 % erhöht, Für das Jahr 2021 erfolgte eine weitere Erhöhung auf 118 %», heisst es im beleuchtenden Bericht des Gemeinderats zum Budget 2022.
Vor möglichen Steuerausfällen durch den Wegzug der «Schulthess» wurde im Frühling 2022 zwar gewarnt. Eine (weitere) Steuererhöhung ist seither aber nicht erfolgt – und auch nicht nötig. Derzeit erzielt Bubikon mit dem aktuellen Steuerfuss – 118 Prozent – ansehnliche Ertragsüberschüsse, mit denen nicht zuketzt die Erweiterung der Schul- und Sportinfrastruktur vorfinanziert werden soll. (bn)
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