Baustopp für Mehrfamilienhaus am Lützelsee aufgehoben

(Bild: hueb3.ch)
(Bild: hueb3.ch)

 

Die juristische Blockade rund um den Neubau eines Mehrfamilienhauses in der Hueb 3 in Hombrechtikon ist gelöst. Die involvierten Parteien haben eine aussergerichtliche Einigung erzielt. Demnach muss die Baubewilligung zwar widerrufen werden, das Haus kann aber trotzdem fertiggestellt und genutzt werden. «Die Lösung ist im Sinne aller Beteiligten», schreibt der Gemeinderat Hombrechtikon in einer Mitteilung.

Für das Mehrfamilienhaus in der Hueb 3 hatte der Grundeigentümer im April 2020 ein Baugesuch eingereicht. Dieses war von Kanton und Gemeinde geprüft und mit Auflagen bewilligt worden. Die Bauarbeiten erfolgten somit mit behördlicher Zustimmung. Im Juli 2024, kurz vor Fertigstellung des Wohnhauses, legte das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Rekurs ein, weil das Bauvorhaben nach Ansicht des BAFU die bundesrechtlichen Vorgaben zum Schutz der Moorlandschaften nicht erfüllt. Die unmittelbare Folge war ein Baustopp. Seither lag der Fall beim Baurekursgericht des Kantons Zürich.

Versäumnisse im Baubewilligungsverfahren

 

Die Ursache für die verfahrene Situation sei in einer mangelhaften Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zu verorten, schreibt der Gemeindert. Die zuständige Abteilung der Gemeinde habe es versäumt, das BAFU rechtzeitig in die Prüfung des Bauprojekts miteinzubeziehen. «Weil sich der besagte Neubau in einer Moorlandschaft von nationaler Bedeutung befindet, wäre der Einbezug des BAFU jedoch zwingend gewesen.»

Der Neubau in der Hueb 3 erfülle wohl die kommunalen und kantonalen Bauvorschriften, jedoch nicht jene des übergeordneten, eidgenössischen Rechts zum Schutz der Moorlandschaften. Der Kanton hätte die Baubewilligung deshalb nicht erteilen dürfen. Weil die Gemeinde ihre Meldepflicht verletzt hatte, blieb der besagte Konflikt mit dem Bundesrecht viel zu lange unerkannt. Erst durch ein viel später eingereichtes Baubewilligungsgesuch der Elektrizitätswerke Kanton Zürich, welche neben dem Mehrfamilienhaus eine Trafostation errichten wollte, wurde das BAFU auf das Bauprojekt aufmerksam.

«Lösung im Sinne der Verhältnismässigkeit»


Nach Abschluss der Rekursvernehmlassung haben die involvierten Parteien nun eine aussergerichtliche Einigung erzielen können. Die Baubewilligung wurde nachträglich widerrufen. «Weil ein Abriss des fast fertigen Neubaus und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands unter den gegebenen Umständen schlicht unzumutbar sind, kann das Mehrfamilienhaus auch ohne gültige Bewilligung fertiggestellt und wie im Projekt vorgesehen genutzt werden«, heisst es in der Mitteilung..

Durch das gewählte Vorgehen werde die Verhältnismässigkeit in einer juristisch verzwickten Sachlage gewahrt. Und weiter: «Für die Umtriebe, die dem Grundeigentümer durch den temporären Baustopp entstanden sind, entschuldigt sich der Gemeinderat in aller Form.» (pd/bn)

 

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