35 Einwendungen und Stellungnahmen zur Bubiker BZO-Revision

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Die Anhörung zur Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Bubikon ist abgeschlossen. Dies schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Mittwoch, 26. März 2025. Mit 35 Einwendungen und Stellungnahmen seien die Rückmeldungen «unter den Erwartungen» gebelieben. Sie bezogen sich unter anderem auf die neu einzuführende Grünflächenziffer und auf die Höhe der Gebäude in der Zone für öffentliche Bauten. Die neuen Schulgebäude werden im laufenden Architekturwettbewerb offenbar bereits nach den neuen Richtlinien geplant.

 

Die «etwas in die Jahre gekommene» Bau- und Zonenordnung (BZO) der Gemeinde Bubikon aus dem Jahr 2013 wurde von Gemeinderat und Planungskommission revidiert. Neben der vorgeschriebenen Aktualisierung von baurechtlichen Begriffen seien verschiedene Bereiche wie die Schrägdachvorgabe und die Gebäudehöhe in der Zone für öffentliche Bauten liberalisiert worden. Daneben wurden, basierend auf dem neuen Planungs- und Baugesetz des Kantons Zürich, zusätzliche Bestimmungen aufgenommen, wie beispielsweise die Grünflächenziffer zur Förderung der Biodiversität und zur Verminderung der Auswirkungen des Klimawandels.

 

Planung des neuen Schulareals im Architekturwettbewerb bereits nach neuen Vorgaben

 

Im Rahmen der Anhörung vom 3. Dezember 2024 bis zum 11. Februar 2025 sind 35 Einwendungen und Stellungnahmen zur revidierten BZO bei der Gemeindeverwaltung eingegangen. Kritisch kommentiert wurden unter anderem die vorgeschlagene Grünflächenziffer und die «grosszügigeren Bestimmungen für neue Gebäude in der Zone für öffentliche Bauten». In dieser Zone soll künftig statt einer maximalen Gebäudehöhe von 13,5 Meter neu eine maximale Fassadenhöhe von 18 Metern gelten. Die Grünflächenziffer dient laut Gemeinderat dem Schutz von Biodiversität und vermindert lokal die Folgen des Klimawandels. «Die neuen Bestimmungen im Schulareal geben den Architekten mehr Gestaltungspielraum, damit die wichtigen Grün- und Freiflächen auf dem Schulareal erhalten bleiben. Im aktuellen Wettbewerb wird mit diesen Vorgaben geplant

 

Aufgrund der Rückmeldungen prüfe aber der Gemeinderat, ob die kritisierten Regeln flexibler umgesetzt werden können, heisst es in der Medienmittrilung. Am 19. Juni 2025 wird eine Informationsveranstaltung zur BZO stattfinden, wobei der aktuelle Stand vorgestellt wird und offene Fragen diskutiert werden können. Die definitiven Entscheide werden von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern in der Gemeindeversammlung vom 10. und evtl. 11. September 2025 getroffen.

 

(bn)

 

 

Riskante Planung auf unsicherer Rechtsgrundlage



Kommentar. Was seit einigen Wochen in Bubikon bereits als Mutmassung herumgeboten wird, hat der Gemeinderat nun in einer verklausuliert formulierten Mitteilung bestätigt: Im gegenwärtig laufenden Architekturwettbewerb wird das neue Schulareal in Bubikon bereits nach einer neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) geplant, die noch gar nicht in Kraft ist. Das Volk wird darüber erst im September befinden können.

Das bedeutet: Lehnt das Volk an der Gemeindeversammlung die – teilweise offenbar umstrittenen – Bestimmungen ab, ist die gesamte und wohl teure Planerei Makulatur oder muss zumindest gründlich überarbeitet werden. Oder aber das Volk sieht sich genötigt – um die Geldverschwendung zu vermeiden – einer BZO zuzustimmen, der man eigentlich gar nicht zustimmen möchte. Kommt dazu, dass eine revidierte BZO ohnehin noch vom Kanton bewilligt werden muss, bis sie rechtskräftig wird. Was – das hat Bubikon bereits einmal erfahren – längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Ob dies alles im Sinne einer raschen Realisierung der gemeinderätlichen Liegenschaftstrategie ist? Da bestehen Zweifel.

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews


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Kommentare: 6
  • #1

    Bubiker Bürger (Mittwoch, 26 März 2025 18:02)

    Hat der Gemeinderat nichts aus der Vergangenheit gelernt? Da werden unter umständen wieder Steuergelder an die Wand gefahren. Zuerst muss die Bau und Zonenordnung von allen genemigt werden. Erst dann kann mir der Planung begonnen werden. Ist das so schwer zu verstehen?

  • #2

    Maximale Gebäudehöhe (Mittwoch, 26 März 2025 18:58)

    18m ist Fassadenhöhe bei den neuen Schulhäusern. Dazu kommt noch die Dachschräge oder Aufbauten. So werde die Bauten weit über 20m hoch.
    18m maximale Gebäudehöhe stimmt nicht.

  • #3

    buebikernews (Mittwoch, 26 März 2025 20:03)

    @Maximale Gebäudehöhe

    Danke für die Präzisierung! Wir haben den Text angepasst.

  • #4

    Büchi Gotfried (Freitag, 28 März 2025 15:04)

    Bitte Ablehnen an der Gemeindeversammlung

  • #5

    123 (Freitag, 28 März 2025 15:46)

    Die ,gekauften Schäfli‘ werden wohl wieder dem GR folgen!

  • #6

    ����� (Samstag, 29 März 2025 07:39)

    Wäre gut, wenn sich die ganze Gemeinde mal wehren und zusammenstehen würde damit unsere Steuergelder nicht einfach rausgeschleudert werden. Aber für die Verantwortlichen erhöhen dann einfach wieder die Steuern, wenn es nicht mehr reicht! �