Fahrverbot für Schleichweg zwischen Wolfhausen und Hombrechtikon

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

 

Das schmale Strässchen zwischen Oberwolfhausen und dem Hombrechtiker Dorfeingang soll mit einem Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder belegt werden. Fahrten sind auf der Strasse, die auf Bubiker Boden Strangenholzstrasse, auf Hombrechtiker Gebiet Rebrainstrasse heisst, nur noch für den Zubingerdienst gestattet. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom Freitag (21. März 2025) auf der Website der Gemeinde Bubikon hervor. Die Anordnung der Kantonspolizei erfolgt auf Antrag der Gemeinden Bubikon und Hombrechtikon. Eine amtliche Publikation der kantonspolizeilichen Verkehrsanordnung hat am Freitagmittag auch die Gemeinde Hombrechtikon auf ihrer Website aufgeschaltet. Es besteht eine Rekursfrist von 30 Tagen.

 

Damit werden die Forderungen von gleichlautenden Einzelinitiativen erfüllt, die im vergangenen Sommer sowohl in Bubikon als auch in Hombrechtikon eingereicht, dann aber wieder zurückgezogen worden waren. Diese Begehren hatten verkehrsberuhigende Massnahmen verlangt, weil auf dem Strässchen oft viel zu schnell gefahren werde, obschon ein Kreuzen praktisch unmöglich sei. In Wolfhausen führt die Strasse, die von Ortskundigen gerne als Schleichweg benutzt wird, aus einer Tempo-30-Zone derzeit in eine Tempo-50-Strecke. (bn)    

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