Vom Bezirksrat angemahnte Bemerkungen zur Jahresrechnung verspätet umgesetzt

(Bild: buebikernews)
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Bei der Prüfung der Jahresrechnung 2023 hat der Bezirksrat einige Punkte angemahnt, auf die zuvor bereits die Revisionsstelle Luco Revisionen AG hingewiesen hatte.  Wie aus einem am Freitag (14. März 2025) publizierten Gemeinderatsbeschluss hervorgeht, handelte es sich um folgende Sachverhalte:

  • Überprüfung Zinssatz beim Energiecontracting Wärmeverbund Bubikon
  • Abklärung zur Führung einer Konsortialbuchhaltung beim Wärmeverbund Bubikon
  • Kosten der Datenmigration
  • Wechsel ICT-Anbieter per 31.12.2024 über 4 Jahre abschreiben.
  • Abstimmung der Nettoinvestitionen mit den Zu-/Abgängen im Anlagespiegel vornehmen und Abgänge nicht bei den Umgliederungen ausweisen.
  • Abgerechnete Depotgebühren im Wasser/Abwasser nicht löschen, sondern mit Bemerkung "abgerechnet" versehen. 

Mit Beschluss vom 14. November 2024 wies der Bezirksrat den

Gemeinderat Bubikon an, «die Umsetzung bis spätestens 20. Januar 2025 dem Bezirksrat Hinwil schriftlich einzureichen respektive zu bestätigen.» Am 4. Dezember 2024 beschloss der Gemeinderat, die Bemerkungen des Bezirskrats fristgerecht umzusetzen und schriftlich zu bestätigen.

 

Das ist ihm allerdings erst mit Verspätung gelungen, wie aus einem weiteren Gemeinderatsbeschluss vom 29. Januar 2025 hervorgeht: «Da es aus terminlichen Gründen nicht möglich war, die Bestätigung durch den Gesamtgemeinderat bis am 20. Januar 2025 dem Bezirksrat zukommen zu lassen, hat die Ressortvorsteherin Finanzen und Steuern, zusammen mit der Abteilungsleiterin Finanzen und Steuern, die Bestätigung mittels Briefes dem Bezirksrat termingerecht zugestellt. Für die formelle Richtigkeit muss der Gemeinderat dem Bezirksrat die Bestätigung einreichen.»

 

(bn)

 

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