Bubikon wählt am 8. März 2026 neue Behörden und sucht Mitglieder für das Wahlbüro

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

In Bubikon werden am 8. März 2026 alle Gemeindebehörden für die Legislatur 2026 bis 2030, die am 1. Juli 2026 beginnen wird, neu gewählt. Allfällig notwendige zweite Wahlgänge sind auf den 14. Juni 2026 angesetzt worden, wie aus einem am Freitag (14. März 2025) veröffentlichten Gemeinderatsbeschluss hervorgeht.

 

Erneuert werden müssen

  • sechs Mitglieder des Gemeinderates inklusive Präsidium, aber ohne Schulpräsidium
  • fünf Mitglieder der Schulpflege inklusive Präsidium. Die Schulpräsidentin bzw. der Schulpräsident ist von Amtes wegen das siebte Mitglied des Gemeinderates
  • fünf Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission inklusive Präsidium
  • vier Mitglieder der Sozialbehörde

Gemäss der am 22. September 2024 beschlossenen Teilrevision der Gemeindeordnung finden diese Erneuerungswahlen erstmals mit einem so genannten Vorverfahren, das bislang nur bei Ersatzwahlen angewendet wurde, statt.

 

Dieses Vorverfahren löst die wahlleitende Behörde – der Gemeinderat – zusammen mit der Wahlanordnung aus. Mit der Wahlanordnung wird eine Frist von 40 Tagen zur Einreichung von provisorischen Wahlvorschlägen angesetzt. Nach der Einreichung der provisorischen Wahlvorschläge werden diese geprüft und veröffentlicht, unter Ansetzung einer zweiten Frist von
sieben Tagen. In dieser zweiten Frist können neue oder geänderte  Wahlvorschläge eingereicht werden, und es können provisorische  Wahlvorschläge zurückgezogen werden. Die definitiven Wahlvorschläge werden wiederum publiziert. Wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, kann die Urnenwahl mit gedruckten Wahlzetteln stattfinden.

 

Zu wählen sind auch sieben Mitglieder der reformierten Kirchenpflege. Hier findet die Wahl aber gemäss der Bubiker Kirchgemeindeordnung mit leeren Wahlzetteln und einem Beiblatt zur Information statt.

 

Wieder mindestens 25 Wahlbüro-Mitglieder

 

Im Hinblick auf das Wahljahr 2026 möchte der Gemeinderat auch das durch diverse Rücktritte dezimierte Wahlbüro wieder ergänzen. Derzeit besteht dieses noch aus 19 Mitgliedern; es soll durch eine Ergänzungswahl, welche in die Kompetenz des Gemeinderats fällt, wieder auf mindestens 25 Mitglieder ergänzt werden.

 

Die Arbeit als Mitglied des Wahlbüros – drei bis fünf Einsätze pro Jahr – wird entschädigt, aktuell mit 32.50 Franken pro Stunde. Der erste Einsatz der ergänzten Behörde ist bereits für den September 2025 vorgesehen. In Bubikon Wahlberechtigte, die sich für den Job interessieren, werden gebeten, sich bis zum 30. April 2025 bei der Gemeinderatskanzlei zu melden. (bn)

 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0