Feuerwerk bleibt – nicht nur in Bubikon – ein kontroverses Thema

(Bild: buebikernews)
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Leitartikel. Als erste Zürcher Gemeinde hat Bubikon im vergangenen Juni ein generelles Verbot von lärmenden Feuerwerk beschlossen – weitere Nachbargemeinden (Hombechtikon, Gossau) folgten oder werden wohl noch folgen (Dürnten, Rüti, Oetwil am See).

 

Damit scheint das Problem aber noch nicht gelöst: Wie zahlreiche Einträge auf den Sozialen Medien zeigen, wurde in Bubikon das Verbot am Silvester wesentlich schlechter eingehalten als noch am 1. August. Die Akzeptanz des demokratischen Entscheids hat spürbar nachgelassen, was wiederum zu vielen empörten Kommentaren auch auf buebikernews führte.

 

Die Gemeindeverwaltung ist noch bis zum 6. Januar 2025 in der Feiertagspause, weshalb nicht zu eruieren ist, ob es zu Meldungen an die Behörden oder Anzeigen kam. Ein Blick über die Region hinaus zeigt aber, dass dieses Jahr generell übertrieben wurde mit der Knallerei. In Deutschland gab es, bedingt durch Feuerwerk, mehrere Tote, in der Schweiz mehrere Schwerverletzte. Das Schlimme ist: In vielen Fällen kann nicht von Unfällen gesprochen werden, sondern von grobfahrlässigem Unfug bis hin zu vorsätzlichem kriminellem Handeln.

 

Es stellt sich die Frage ob, Verbote nach dem Modell Bubikon nicht zu kurz greifen, oder ob es auf höherer gesetzlicher Ebne Verkaufsverbote an Private braucht. Denkbar wäre es, ähnliche Bedingungen für den Kauf und den Besitz von potentem Feuerwerk  wie bei der Waffengesetzgebung zu schaffen: polizeiliche Registrierung der Käuferschaft nach Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszugs und eventuell eines Waffenerwerbsscheins. Plus – wie im Waffengesetz – Ausschluss bestimmter Nationalitäten von Kauf und Besitz.

 

Es ist kaum einzusehen, dass solche Regeln für den Erwerb etwa eines Kleinkaliber-Sportgewehrs möglich und nötig sind, für den Besitz von Sprengstoff, mit dem man sich einen Arm wegsprengen kann – geschehen am Silvester im Kanton St. Gallen – jedoch nicht.

 

(bn)

 

 

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Kommentare: 4
  • #1

    Judith Bucher (Freitag, 03 Januar 2025 14:43)

    Sehnlichst warten wir darauf, dass die nationale Feuerwerksinitiative zur Abstimmung kommt - https://www.feuerwerksinitiative.ch/
    Zitat aus der Initiative: Die Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» will Menschen, Tiere und Umwelt schützen. Denn Feuerwerksknallerei gehört nicht zum Grundrecht der persönlichen Freiheit und geniesst keinerlei rechtlichen Schutz.
    Mit Blick auf Deutschland täte der Bundesrat gut daran, seine liberale Meinung (er sähe keinen Vorteil bei einem Verbot von potentem/ lärmendem Feuerwerk) zu überdenken. Und dies nicht nur hinsichtlich des Umwelt- Natur-und Tierschutzes - sondern auch zum Schutz der jungen Menschen und der gesamten, und nicht nur der jetzt schon leidenden Bevölkerung.
    Mir persönlich ist die lasche Haltung des Bundesrates peinlich. Wann will die Regierung ernst mit dem Umweltschutz machen? Alles fängt mit einem ersten Schritt an - und ist er noch so klein....

  • #2

    E.A. (Samstag, 04 Januar 2025 12:38)

    Ich stimme dem Autor zu: Ein Verbot greift zu kurz. Das Problem liegt nicht beim Feuerwerk selbst, sondern bei denjenigen, die es missbrauchen. In Bubikon ist die Situation jedoch völlig anders als in Deutschland. Hier gibt es zwar einige wenige, die sich nicht an die Regeln halten – das ist ärgerlich, aber schwer vollständig zu verhindern. In Deutschland hingegen scheint es, dass Teile einer Parallelgesellschaft Feuerwerk als Mittel zur Machtdemonstration missbrauchen. Um dem entgegenzuwirken, bräuchte es nicht ein generelles Verbot von Feuerwerk, sondern vielmehr konsequente Grenzkontrollen und eine Rückweisung an der deutschen Grenze.

  • #3

    8633 (Samstag, 04 Januar 2025 18:00)

    @ E.A genau so ist es. Nicht das Feuerwerk ist grundsätzlich das Problem, sondern die Gesellschaft. Anonsten muss man den Hammer auch verbieten, diesen könnte man ebenfalls als Waffe missbrauchen.

  • #4

    F.A. (Montag, 06 Januar 2025 00:09)

    Es gibt in unserem dummen Land auch nichts zu feiern, weder am 1. August noch am Silvester.