Vor Jahrzehnten, als wir alle noch jung waren, wurden wir um den Jahreswechsel um Mitternacht jeweils mit dem schönen Geläut unserer Kirchenglocken gegrüsst. Damals bedeutete Glockengeläut für die meisten Menschen noch Wohlklang: die perfekte Hintergrundmusik für gute Gedanken und Wünsche an die Menschen, die uns nahestehen.
Immer mehr wurde indessen der Glockenklang in Misskredit gebracht von Leuten, die ihn als «Gebimmel», als «Ruhestörung», als «nicht mehr zeitgemäss» verunglimpften. Ausgerechnet die Bubiker Glocken gehörten zu den ersten im Land, die zum Gegenstand von Gerichtsverfahren bis hinauf ans Bundesgericht wurden. Die Feuerwerks-Knallerei, die am Silvester immer mehr in Mode kam und überhandnahm, war dagegen lange Zeit unbestritten.
Nun ist im Jahr 2024 eine Wende eingetreten: Wiederum ausgehend von Bubikon, das im Juni als erste Gemeinde im Kanton Zürich ein Verbot von lautem Feuerwerk selbst am 1. August und am Silvester beschloss, folgten rasch weitere Nachbarsgemeinden: Hombrechtikon, Gossau und wahrscheinlich auch Dürnten. Die Chancen stehen gut, dass wir zu diesem Jahreswechsel hier, im Bubiker Dorfzentrum an der Kreuzung Dorfstrasse – Kirchacherstrasse, wieder einmal das mitternächtliche Läuten aus dem nahen Kirchturm hören können. Wenn wir dazu pyrotechnische Bilder von nicht lärmendem Feuerwerk sehen, ist dagegen auch nichts einzuwenden... (bn)
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