Bezirksgericht bewilligt definitive Nachlassstundung für GZO

(Bild: buebikernews)
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Das Bezirksgericht Hinwil hat der Überführung der provisorischen in die definitive Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 zugestimmt. Damit wird der GZO AG Spital Wetzikon die nötige Zeit eingeräumt, um ein Sanierungskonzept umzusetzen.

 


Die GZO AG Spital Wetzikon befindet sich seit dem 30. April 2024 in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat am 19. Dezember 2024 entschieden, die provisorische Nachlassstundung per 19. Dezember 2024 in eine definitive Nachlassstundung
zu überführen, wie die GZO AG in einer Mitteilung vom 20. Dezembrer 2024 schreibt. Als definitive Sachwalter wurden Brigitte Umbach-Spahn und Dr. Stephan Kesselbach eingesetzt.

 

Die definitive Nachlassstundung verschaffe der GZO AG Spital Wetzikon die Möglichkeit, ein Sanierungskonzept unter Einbezug aller relevanten Interessengruppen umzusetzen. «Die definitive Nachlassstundung gibt uns die nötige Zeit, die Interessengruppen zusammenzuführen», erklärt Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig.
Das Bezirksgericht Hinwil hat die definitive Nachlassstundung für einstweilen sechs Monate
gewährt, das heisst bis zum 19. Juni 2025.

 

Das Gericht folgte damit dem Antrag der
provisorischen Sachwalter und der GZO AG Spital Wetzikon. In seiner Prüfung des Gesuchs
kam das Gericht zum Schluss, dass im Rahmen der definitiven Nachlassstundung Aussicht auf den Abschluss eines Nachlassvertrages besteht. Die definitive Nachlassstundung kann für maximal sechs Monate bewilligt werden. Danach kann die definitive Nachlassstundung für maximal weitere 18 Monate verlängert werden.

 

In den kommenden Monaten werde das bislang erarbeitete Sanierungskonzept gemeinsam mit
den relevanten Interessengruppen weiterentwickelt und konkretisiert. Ziel sei es, eine nachhaltige und tragfähige Lösung für das Spital Wetzikon zu finden, das operativ gut
funktioniert. Dazu werde die GZO AG Spital Wetzikon den offenen Dialog mit den Anspruchsgruppen fortführen, um die bestmöglichen Lösungsansätze zu erarbeiten. (bn)

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