Gemeindeversammlung in Bubikon – nicht mehr ganz so wie anno 1878

(Bild: Screenshot Amtsblatt 1878)
(Bild: Screenshot Amtsblatt 1878)

 

Morgen Mittwoch (11. Dezember 2024) ist im Geissbergsaal Wolfhausen Gemeindeversammlung. Nach Verköstigung mit Grittibänzen und Glühwein geht es ab 19.30 Uhr zu Sache: Die Stimmberechtigten der Gemeinde, die aus zwei Dörfern besteht und sicher auch zweimal so gut ist, auch wenn der letztgenannte Slogan im laufenden Jahr versenkt wurde, befinden über das Budget und den Steuerfuss für 2025 sowie über eine Erhöhung der jährlichen Beiträge an die Ritterhausgesellschaft. Auch werden allfällige Anfragen gemämm § 17 des Gemeindegesetzes beantwortet.

 

Gemeindeversammlungen gab es schon vor rund 150 Jahren, wie den entsprechenden Publikationen im Amtsblatt des Kantons Zürich immer noch zu entnehmen ist. Ein Vergleich mit heutigen Traktanden ist immer sehr spannend. So tagte die Bubiker Gemeindeversammlung am 30. Juni 1878 zur Rechnungsgemeinde in der Kirche: Abzunehmen waren «pro 1877» die Rechnungen der Gemeinde, der Kirche, des Armenguts sowie die Waisen- und Spendgutsrechnungen.

 

Interessanterweise wurde an derselben Versammlung auch über den Bezug von Steuern befunden, und nicht etwa wie heute Ende Jahr an einer Budget-Gemeindeversammlung. Die Anträge für den Bezug einer Kirchen-, einer Armen- und einer Gemeindesteuer wurden separat zur Abstimmung gebracht.

 

Sodann stimmte die  Bubiker (stimmberechtigte Bubikerinnen gab es damals natürlich noch nicht) über die Anstellung von drei Strassenwärtern und über «die Verabreichung» eines vom «Stadtrath Rapperswyl» beantragten Beitrags an den Bau des Seedamms ab. Formelle Anfragen gab es noch nicht, dafür aber «allfällig Unvorhergesehenes». Einladender Gemeindeschreiber «im Namen des Gemeinderathes» war Johann Jakob Hottinger aus einem bekannten alteingesessenen Bubiker Geschlecht. (bn)

 

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