Bubiker Reformierte haben einen jungen Pfarrer ins Amt gewählt

 

(Bilder: buebikernews)

 

Die reformierte Kirchgemeinde Bubikon hat einen neuen Pfarrer: Die Kirchgemeindeversammlung wählte  den 29jährigen Claude Reifler am Sonntag (8. Dezember 2024) mit grossem Mehr und herzlichem Applaus in das Amt, das er bereits am 15. Dezember antreten wird. Die feierliche und festliche Amtseinsetzung ist für den 2. Februar 2025 geplant.

 

Claude Reifler, in Winterthur aufgewachsen, hat in London und Basel Theologie studiert und 2023 in Horw LU sein Vikariat absolviert. Er wird in Bubikon ein 80-Prozent-Prensum übernehmen. Weil er mit seiner Frau seit einigen Tagen in Bubikon wohnhaft ist, konnte er der Kirchgemeindeversammlung bereits als stimmberechtigtes Gemeindemitglied beiwohnen. Kirchenpflegepräsidentin Manuela Rutishauser hiess die beiden nach erfolgter Wahl herzlich willkommen. Die antragstellende Pfarrwahlkommission konnte von der Versammlung formell aufgelöst werden.

 

Des weiteren hat die Kirchgemeindeversammlung das Budget 2025 abgenommen. Es rechnet bei gleichbleibendem Steuerfuss von 14 Prozent mit einem Aufwandüberschuss von 16'000 Franken. Finanzvorsteherin Sonja Neeser betonte, dass die Kirchenpflege unbedingt vermeiden wolle, in den Finanzausgleich zu kommen, damit die Entscheidigungskompetenz der Gemeinde nicht durch den kantonalen Kirchenrat eingeschränkt werde.

 

Teilverkauf in Bubikon immer noch offen

 

Belastet werden die Finanzen der Kirchgemeinde hauptsächlich durch zwei Faktoren: Zum einen konnte der Teilverkauf der Pfarrhausliegenschaft am Berglihöhweg noch immer nicht realisiert werden. Zwar wurde die Stimmrechtsbeschwerde dagegen rechtskräftig abgewiesen, doch die Frage, ob das alte Pfarrhaus ins Inventar für besonders schützenswerte Objekt aufgenommen werden muss, ist noch immer offen, wie Vizepräsident Walter Brunner erklärte. Der Verkauf wäre wichtig, da derzeit 3 Millionen Franken an Ertrag fehlen und die beiden Darlehen für das neue Kirchgemeindehaus in Bubikon über 1,3 Millionen Franken – bei steigenden Darlehenskosten – bisher nicht zurückgezahlt werden konnten. Klarheit erwartet die Kirchenpflege bis Sommer 2025.

 

Zeitgewinn in Wolfhausen

 

Immerhin hat sich beim zweiten Negativfaktor die Situation etwas entspannt: Wie buebikernews berichtete und an der Versammlung bestätigt wurde, konnte sich die Kirchenpflege mit der Baugenossenschaft Sonnenberg über das gegenseitige Vertragsverhältnis betreffend das Ökumensiche Zentrum in Wolfhausen vorläufig einigen. Die Kirchgemeinde erhält für das ihr gehörende Grundstück einen Baurechtszins von der Baugenossenschaft, muss dieser aber für Andachtsraum, Gruppenräume und Büros im Zentrum Miete bezahlen. Laut Walter Brunner stehen die beiden Zinse in einem Missverhältnis. Wie berichtet, wurden nun beide Verträge ab 1. Juli 2025 provisorisch um zwei Jahre verlängert, mit der Option um eine weitere Verlängerung. Der Mietzins wurde leicht angepasst, der Baurechtszins bleibt vorläufig unverändert. Dadurch wird Zeit gewonnen, eine definitive Neuregelung für das Vertragsverhältnis zu finden. Für die weiteren Verhandlungen hat die Kirchenpflege eine Kommission eingesetzt.

 

 (bn)

 

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