Kantonspolizei beschränkt Höchstbreite an der Feissistrasse

(Bild: GIS Browser)
(Bild: GIS Browser)

 

Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei für die Feissistrasse (Höhe Liegenschaft Nr. 20) eine Verkehrsanordnung verfügt: Hier beträgt die Höchstbreite für Fahrzeuge und Fahrzeugkompositionen 2.80 Meter. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom Donnerstag (4. Dezember 2024) hervor. (bn)


 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0