Auf Antrag der Gemeinde Bubikon hat die Kantonspolizei für die Feissistrasse (Höhe Liegenschaft Nr. 20) eine Verkehrsanordnung verfügt:
Hier beträgt die Höchstbreite für Fahrzeuge und Fahrzeugkompositionen 2.80 Meter. Dies geht aus einer amtlichen Publikation vom
Donnerstag (4. Dezember 2024) hervor. (bn)
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