Umstrittenes Silvester-Feuerwerk in Bubikon abgesagt!

(Screenshot buebikernews)
(Screenshot buebikernews)

 

Das Silvester-Feuerwerk beim Gasthof «Löwen» in Bubikon (buebikernews berichtete) findet trotz Ausnahmebewilligung des Gemeinderats nicht statt. Dies haben Rita und Domenico Miggiano, die Gastgeber des «Löwen», am späten Dienstagabend in einem persönlichen Kommentar auf buebikernews bekannt gegeben.

 

«Wir haben sämtliches Material bereits letzte Woche abbestellt und werden mit unseren Gästen ohne Raketen auf das neue Jahr anstossen», heisst es in der Stellungnahme: «Denn uns ist die Freude genommen worden, etwas Schönes für die Allgemeinheit – was wir notabene seit 15 Jahren veranstaltet haben – und unsere Gäste zu machen.» 

 

Und weiter: «Wir haben uns erlaubt, eine Ausnahmebewilligung einzureichen, da die Petition vorsieht, dass der Gemeinderat diese bei speziellen Anlässen vergeben darf. Wir waren so naiv zu glauben, dass dieses Zusammenkommen und auf das neue Jahr anzustossen Anlass genug wäre für diese Bewilligung.» Es sei ihnen nicht bewusst gewesen, «dass wir mit dieser Bewilligung soviel Antipathie und Missgunst auslösen würden.» Man habe vom Gemeinderat keine Sonderbehandlung erwartet: «Wir haben lediglich den korrekten Weg beschritten und eine Ausnahmebewilligung eingereicht und danken dem Gemeinderat, dass er sich für uns in diesem Ausmass exponiert hat, obwohl er nun nur kritisiert und angefeindet wird.»

Mit der Absage dürfte auch die juristische Auseinandersetzung im Hintergrund gegenstandslos geworden sein. Wie buebikernews berichtete, hatte der Gemeinderat in der amtlichen Publikation der Ausnahmebewilligung eine falsche Rechtsmittelbelehrung angegeben. Ein Rekurs gegen die Ausnahmebewilligung konnte deshalb vom Bezirksrat nicht behandelt werden, sondern wurde an die tatsächlich zuständige Instanz, das Statthalteramt Hinwil, weitergeleitet. Der Fehler in der amtlichen Publikation wurde auch mehrere Stunden nach der Zustellung der bezirksrätlichen Präsidialverfügung an die Parteien – Gemeinde Bubikon und Rekurrentin – nicht korrigiert.

 

(bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 4
  • #1

    J.B. (Mittwoch, 27 November 2024 09:11)

    Wann und wo wird öffentlich gemacht, dass das Feuerwerk nicht stattfindet? Da das Feuerwerk-Material ja gemäss Aussagen der Familie Miggiano gegenüber bn schon letzte Woche abstellt worden sei, sollte auch die gesamte Öffentlichkeit formal korrekt über das nicht stattfindende Feuerwerk beim Rest. Löwen informiert werden.
    Die Motivation zum Rekurs war, die Bevölkerungsgruppen gleich zu behandeln und damit Missgunst eher zu verhindern.
    Dass Herr und Frau Miggiano das Feuerwerk nun selbstständig abbestellt haben, finde ich entgegenkommend. Ich möchte dies als souveränes Handeln bezeichnen.

  • #2

    E.A. (Mittwoch, 27 November 2024 11:59)

    Bubikon wird immer mehr zu einer Schlafstadt. Spielen Kinder auf dem Spielplatz, wird reklamiert, spielen Jugendliche im Jugendhaus wird reklamiert, geht man mal ins Pub, wird reklamiert, zündet man ein Feuerwerk, wird reklamiert. Früher hat man Rücksicht genommen aber auch mal ein "Füfi" gerade sein lassen. Heute muss man alles verbieten. Schade, aber die Merheit wollte es so.

  • #3

    BWR (Mittwoch, 27 November 2024 23:31)

    @ E.A genau so ist es leider. Freiheiten/Traditionen einschränken, weil alles und jeder stört... für mich ein Zeichen der Unzufriedenheit vieler Personen.

  • #4

    Traditionen? (Donnerstag, 28 November 2024 09:34)

    Ab wann ist etwas Tradition? Nach meiner Auffassung gehört das Ausläuten des alten Jahres und Einläuten des neuen Jahres zur Tradition. Nur hörte man leider wegen der
    Knallerei nichts mehr davon.
    Laut Quellen aus Ferienorten ist die Silvesterknallerei aus Deutschland importiert,
    spezielle Silvesterbräuche ausgenommen.
    Und jetzt die Darstellung eines privaten Feuerwerks auf öffentlichem Grund für Gutbetuchte als öffentliche Veranstaltung?
    Wenn nicht einmal Dorfeinwohner davon wussten und es nie als öffentlicher Anlass publiziert wurde?