Oben/links Publikation des Gemeinderats vom 15. November 2024; unten/rechts: Präsidialverfügung des Bezirksarts Hinwil vom 25 Novembr 2024 (Screenshots buebikernews)
Unglaublich, aber wahr: Ein Rekurs gegen die Ausnahmebewilligung für ein Feuerwerk in der Silvesternacht (buebikernews berichtete) kann nicht vom Bezirksrat Hinwil behandelt werden: Der Gemeinderat hatte in seiner amtlichen Publikation der Sonderbewilligung den Bezirksrat fälschlicherweise als zuständige Rekursinstanz bezeichnet. Der Rekurs liegt nun beim zuständigen Statthalteramt Hinwil. Dies geht aus einer Präsidialverfügung des Bezirksrats hervor, die buebikernews vorliegt.
Die Sache ist ebenso peinlich für den Gemeinderat Bubikon wie dringend, denn es geht um ein Feuerwerk in rund einem Monat, welches der Gemeinderat trotz des seit 1. August 2024 geltenden Verbots von lautem Feuerwerk dem Gesuchsteller bewilligen wollte – im Sinne einer Ausnahmebewilligung. Diese Sonderbewilligung wurde am 15. November 2024 amtlich publiziert, mit der Möglichkeit, dagegen innert 30 Tagen Rekurs zu erheben, und zwar laut der gemeinderätlichen Publikation beim Bezirksrat.
Genau das tat eine Bubiker Stimmberechtigte am 20. November. Nun musste sie aber zur Kenntnis nehmen, dass der Bezirksrat darauf gar nicht eintreten kann, weil er dafür überhaupt nicht zuständig ist. Mit einer Präsidialverfügung wurde die Rekursschrift mit Beweismitteln nun aber vom Bezirksrat an die tatsächlich zuständige Instanz weitergeleitet: Es rechtfertige sich «angesichts der zeitlichen Dringlichkeit, die Akten vor Eintritt der Rechtskraft dem zuständigen Statthalteramt Hinwil zur weiteren Veranlassung zu überweisen», schreibt der Bezirksrat.
Damit scheint zumindest fraglich, ob noch rechtzeitig ein materieller Entscheid in der Sache zu erwarten ist. Denn auch die bezirksrätliche Präsidialverfügung unterliegt selber einer Beschwerdefrist, allerdings angesichts der zeitlichen Dringlichkeit verkürzt auf fünf Tage. Hätte die Rekurrentin gegen das Feuerwerk im Vertrauen auf die amtlichen Publikation des Gemeinderats Bubikon die dort genannte Rekursfrist von 30 Tagen ausgeschöpft, wäre dies wohl kaum der Fall gewesen.
(bn)
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Bastelstunde im Gemeinderat (Dienstag, 26 November 2024 15:07)
Bei der Feuerwerk-Ausnahmebewilligung hat der Gemeinderat nicht nur jedes politische Gespür vermissen lassen, sondern offensichtlich auch jede Sorgfalt, wie man einen solchen Beschluss für alle Seiten fair und korrekt handhabt. Gut zu wissen: Bis zu den nächsten Wahlen dauert es nur noch etwas mehr als ein Jahr...
C&M. Winter (Dienstag, 26 November 2024 17:36)
Ach, wie wird es den Stimmbürgern in Bubikon-Wolfhausen doch schwer gemacht, ihr gesetzliches Recht wahr- zunehmen! Eine Ausnahme-Bewilli-gung zum klar von der Bevölkerung durchgesetzten Feuerwerks-Verbot wird judihui mal rasch bewilligt - und dann wird dazu noch stümperhaft vom Gemeinderat die FALSCHE Instanz für den Rekurs angegeben?!?
Roter Kopf (Dienstag, 26 November 2024 19:00)
Unglaublich, mir fehlen die Worte!
Gemeinderat und Gemeindeschreiber beherrschen ihr Handwerk nur ungenügend. Peinlich auf ganzer Linie!
Mal schauen ob Glühwein und Gritibänzä die Gemüter beruhigen können oder ob es an der GV ein böses Erwachen gibt?!
Doris Grob (Mittwoch, 27 November 2024 08:26)
Minderheiten regieren die Welt!
Eigentlich gäbe es wichtigere Probleme, auch bei uns!
Roter Kopf (Mittwoch, 27 November 2024 10:14)
An Doris Grob
Stimmt so nicht ganz, eine Mehrheit hat sich gegen Feuerwerke entschieden! Man sollte den Willen der Bevölkerung ernst nehmen!