Die GZO AG zieht die Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss vom 27. März 2024 zurück. Dies geht aus einer
Mitteilung des Spitals vom Dienstag (26. November 2024) hervor. Die Beschwerde vor dem Zürcher Verwaltungsgericht war seit Juli 2024 sistiert.
Am hatte 25. Oktober 2024 die GZO AG ein umfassendes Sanierungskonzept präsentiert. Dieses Sanierungskonzept bilde zusammen
mit dem seit Anfang 2024 laufenden Sparprogramm das «Fundament für die umfassende und nachhaltige Gesundung des Spitals», schreibt die GZO AG. Das
Sanierungskonzept beinhaltet eine Erhöhung des Eigenkapitals aufseiten der zwölf Eigentümergemeinden – darunter auch
Bubikon – des Spitals bei gleichzeitigem Schuldenschnitt aufseiten der Gläubiger. Durch das Sparprogramm sei der
operative Betrieb gesichert und das Spital erzielt eine positive EBITDA-Marge.
Angesichts dieser Fortschritte und des nun vorliegenden Sanierungskonzepts haben sich Geschäftsleitung und Verwaltungsrat dazu
entschieden, die vor dem Zürcher Verwaltungsgericht sistierte Beschwerde gegen den Regierungsratsbeschluss zurückzuziehen. Die Beschwerde richtete sich gegen den Beschluss des Zürcher Regierungsrats vom 27. März 2024. Mit diesem Beschluss hatte die Zürcher Regierung eine
finanzielle Unterstützung des Spitals Wetzikon
abgelehnt.
Vorausgesetzt, dass das Bezirksgericht Hinwil der Überführung der GZO AG in die definitive
Nachlassstundung per 31. Dezember 2024 zustimme, erhalte die GZO AG «die notwendige Zeit, um das Sanierungskonzept
umzusetzen». Als strategisches Ziel strebt das Spital Wetzikon – nach erfolgreicher Bilanzsanierung – zusammen mit Partnerspitäler den Aufbau eines
Spitalverbunds an. (pd/bn)
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