Einstufung als «antisemitisch»: Juso-Eintrag auf Gemeindewebsite wirft erneut Fragen auf

(Screenshot Juso-Post auf Instagram)
(Screenshot Juso-Post auf Instagram)

 

Kommentar. Bereits vor ein paar Monaten hat buebikernews die Tatsache, dass auf der offiziellen Gemeindewebsite bubikon.ch nebst der SP Bubikon-Wolfhausen auch die «Juso Zürcher Oberland» einen Parteieintrag haben darf, kritisch infrage gestellt. Denn die Juso verfügt in unserer Gemeinde – im Gegensatz zu allen anderen aufgeführten Parteien – nicht über eine Ortssektion.

 

Gemeindeschreiber Urs Tanner begründete dies gegenüber dieser Redaktion damals so: «Die Einträge zu Parteien, Veranstaltung usw. erfolgt nicht aktiv von unserer Seite her, sondern von den Personen, die einen Eintrag möchten. Wir erhalten im Anschluss an den Eintrag eine Mitteilung, und wir prüfen diese auf rechtliche, thematische und weitere Gegebenheiten. Unpassende Einträge werden abgelehnt. Verantwortlich für den Inhalt sind die Eintragenden.»

 

Seither ist die sozialistische Jungpartei immer wieder in die Schlagzeilen geraten, namentlich durch Vandalenakte am Rande von Demos, durch verklausulierte, aber dennoch klare Gewaltaufrufe («Wirf den ersten Stein», «Entfache ein Feuer») und namentlich durch seltsame Statements zum Nahostkonflikt. Im September 2024 beschloss eine Juso-Delegiertenversammlung, die sogenannte BDS-Bewegung («Boycott, Divestment, Sanctions») zu unterstützen. Wenig später forderte die Juso in einer Resolution unter anderem wirtschaftliche Sanktionen der Schweiz gegen Israel. Die Non-Profit-Organisation «Never Again Is Now Switzerland» (NAIN) hat darauf die Jungsozialisten  als «antisemitische Organisation» eingestuft. NAIN wirf der Juso inbesondere vor, durch das Verschweigen des Hamas-Terrors gegen Israel und der Hisbolla-Angriffe gegen das Land bei gleichzeitiger Anprangerung der israealischen Reaktion darauf als «Genozid» einen «typisch antisemitischen» Doppelstandard zu etablierten.

 

buebikernews ist der Meinung, dass mit dieser Einstufung die Zeit für die Bubiker Gemeindebehörden gekommen sein müsste, den Juso-Eintrag auf der offiziellen Gemeindewebsite erneut zu überprüfen, wie dies Gemeindeschreiber Urs Tanner im März 2024 erklärt hatte. Vielen Menschen in Bubikon bereitet der Parteieintrag als eine unangebrachte Schein-Legitimierung einer latent gewaltbereiten und womöglich antisemitischen Gruppierung Unwohlsein. (bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0