Das waren noch Zeiten, damals im Jahr 1930: Wie aus einem von der Kantonspolizei Zürich auf Facebook publizierten Dokument des Statthalteramts Uster hervorgeht, war am 19. September 1930 ein 42jähriger Schlossermeister mit sage und schreibe 37 km/h durch das Dorf Hegnau in Richtung Uster unterwegs. Geblitzt wurde er nicht, aber die Geschwindigket wurde mit der Dienststoppuhr ermittelt: Er soll eine 400 Meter lange Kontrollstrecke in 39 Sekunden zurückgelegt haben.
Um wieviel die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke damit überschritten war, lässt sich nicht mehr feststellen. Jedenfalls lag ein Verstoss gegen ein Gesetz aus dem Jahr 1914 vor, was gemäss einem weiteren Gesetz aus dem Jahr 1923 den «Raser» 20 Franken Busse plus 5.20 Franken für Gebühren kostete. Das wären nach heutiger Kaufkraft immerin mindestens 100 Franken, also kein Pappenstiel... (bn)
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