Bubiker «Löwen» erhält Ausnahmebewilligung für Feuerwerk am Silvester!

(Screenshot loewenbubikon.ch)
(Screenshot loewenbubikon.ch)

 

Während rundum Nachbargemeinden ganzjährige Feuerwerkverbote nach Bubiker Vorbild beschliessen (siehe separaten Bericht), erhält in der Pioniergemeinde Bubikon der Gasthof «Löwen» eine Ausnahmebewiligung für ein Feuerwerk in der Silvesternacht 2024/25. Dies geht aus einem Gemeinderatsbeschluss vom 13. November 2024 hervor.

 

Laut dem Beschluss dürfen die Gastgeber des «Löwens» an der Jahreswende 2024/25 zwischen 00.02 und 00.12 Uhr im Kreuzungsbereich der Kämmoos-, Wolfhauser- und Dorfstrasse ein Feuerwerk abbrennen, wie dies seit 15 Jahren traditionell zur Silvester-Gala im «Löwen» gehöre, schreibt der Gemeinderat.

 

Rekurs beim Bezirksrat angekündigt

 

Das enstprechende Gesuch ist laut dem Gemeinderat am 6. November 2024 eingereicht worden. «Nachdem das Feuerwerkverbot in Bubikon erst nach der Ausschreibung der Silvesterfeier durch den Gasthof Löwen» in Kraft trat, sei der Gemeinderat «bereit, eine Ausnahmebewilligung ohne Präjudiz für die Folgejahre zu erteilen».

 

Bei den Befürwortern eines Feuerwerksverbots in Bubikon kommt der Gemeinderatsbeschluss ganz schlecht an. Ein schriftlicher Rekurs beim Bezirksrat gegen den Beschluss ist nach Informationen von buebikernews bereits in Arbeit: «Es ist einfach ein denkbar ungünstiger Zeitpunkt für eine Ausnahmebewilligung, weil die Bewohner von Bubikon sich nun an die neuen Gegebenheiten gewöhnen sollten und auf Ruhe hofften», heisst es bei den Verbots-Befürwortern. (bn)

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Der Gemeinderatsbeschluss im Wortlaut
GRB-2024-149-Ausnahmebewilligung-Abbrenn
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Kommentare: 20
  • #1

    Otto Normalbubiker (Dienstag, 19 November 2024 15:49)

    Das darf doch einfach nicht wahr sein! Otto Normalbubiker darf nicht mehr chlöpfen, aber die High Society bekommt innert weniger Tage eine Sonderbewilligung! So schnell hat der Bubiker Gemeinderat noch gar nie auf gar nichts reagiert. Wie lange lässt sich Bubikon diese abgehobenen Eskapaden von Angele & Co. noch gefallen? Hoffentlich nur bis zum 11. Dezember, wenn wir an der Gemeindeversammlung das Budget absegnen sollen...aber das vielleicht gar nicht wollen

  • #2

    Roter Kopf (Dienstag, 19 November 2024 16:11)

    Vetternwirtschaft oder einfach nur ein unschlagbares Talent, jedes Fettnäpfchen zu treffen?
    Schade gibt es kein Gufechüssi mehr. Die Eskapaden des Gmeinderates würden Seite um Seite füllen!

  • #3

    Gahts eigentli no? (Dienstag, 19 November 2024 16:36)

    Von 00.02 bis 00.12... da läuten die Glocken der benachbarten Bubiker Kirche das Neue Jahr ein. Und da soll zur Freude von ein paar Gutbetuchten drüber geknallt und gelärmt werden? Schämt euch!

  • #4

    Neuwahlen prüfen (Dienstag, 19 November 2024 17:55)

    Damit das ganze über die Bühne gehen kann, darf auf Geheiss des Gemeinderats die Feuerwehr die Kreuzung absperren. Es werden also auch noch Steuergelder für Stunden der Milizfeuerwehr verwendet...

  • #5

    Notbudget subito! (Dienstag, 19 November 2024 18:10)

    @Neuwahlen prüfen: Ja, und die Ausnahmebewilligung kostete den Gesuchsteller ganze 50 Fränkli... Dem steuergeldverschwendenen Gemeinderat gehört ein Nasenstüber in Form einer Budget-Rückweisung am 11. Dezember

  • #6

    Leser (Dienstag, 19 November 2024)

    Was sagt das kantonale Tiefbauamt dazu? Es handelt sich um Kantonsstrassen, da ist nicht der Gemeinderat zuständig. Nur so als Hilfe für den Rekurs.

    Sonst ist es wie immer in Bubikon, gewisse Personen können wünschen und die Behörden erfüllen alle Wünsche, egal ob legal oder auch nicht.

  • #7

    Eine XX - also weiblich ;-) (Dienstag, 19 November 2024 19:44)

    Der Rekurs ist geschrieben und wird morgen eingeworfen. Andere Bewohner dürfen ruhig auch einen Rekurs schreiben mit ihren sehr guten Argumenten! Im Voraus vielen Dank!

  • #8

    Cooles Hobby (Dienstag, 19 November 2024 19:53)

    Ein Einsatz der Bubiker Milizfeuerwehr in der Silvesternacht, nur damit die Luxusgäste einer Luxus-Gala 10 Minuten Spass haben? Gibt es im Gemeindehaus eigentlich noch jemanden, der bei klarem Verstand ist? Aber man kann ja dann wieder Fireworker für ein cooles Hobby anwerben...

  • #9

    Mitleser (Mittwoch, 20 November 2024 07:51)

    Der Gemeinderat ist für gewisse Leute da und nicht für die Bevölkerung!

  • #10

    andere Meinung (Mittwoch, 20 November 2024 10:01)

    Seit 15 Jahren hat sich niemand darüber aufgeregt. Und da die Feier bereits vor dem Feuerwerksverbot ausgeschrieben war, kann man ja auch noch 1 Jahr gnädig sein.
    Jetzt mal nicht übertreiben liebe Leute.

  • #11

    Doris Grob (Mittwoch, 20 November 2024 11:56)

    Ich freue mich auf das Feuerwerk! Bin eine Anwohnerin und geniesse das Feuerwerk jedes Jahr von zu Hause aus!

  • #12

    Feuerwehr-Aufgebot (Mittwoch, 20 November 2024 12:14)

    Wie im Gesuch beschrieben, ist die Feuerwehr zu informieren. Falls die Feuerwehr aufgeboten wird, den Verkehr zu regeln oder die Strasse zu sperren, dann wird der gesamte Aufwand dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Dem Steuerzahler entstehen hierbei keine Kosten für diesen Einsatz der Feuerwehr.

  • #13

    Ausschreiber (Mittwoch, 20 November 2024 15:07)

    Zitat: Nachdem das Feuerwerksverbot in Bubikon erst nach der Ausschreibung der Silvesterfeier
    durch den Gasthof Löwen in Kraft trat, ist der Gemeinderat bereit, ein Ausnahmebewilligung ...

    Gemeinde: Welche Ausschreibung vor dem 1.8.2024?
    Amtliche Publikation der Ergebnisse der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024: https://www.bubikon.ch/amtlichepublikationen/2167531

    Der Hinweis auf der Löwen-Website (Blog) vom 4.11.2024 oder einem Flyer (habe keinen erhalten) oder ZO (hab kein Abo) oder Gault&Millau-Zeitschrift oder Gemeindewebsite oder eXclusiv oder ...
    Hat jemand eine offizielle Ausschreibung?
    Hoffe es ist kein Formfehler der Gemeinde.

    Wünsche dem Löwen ein volles Haus zur Silvesterfeier.

  • #14

    Geltendes Recht (Mittwoch, 20 November 2024 16:56)

    Es gilt jeweils das aktuelle Recht zum Zeitpunkt des Gesuchs wie bei jedem Baugesuch auch. Da gibt es keine Ausnahmen wenn jemand nach alten Vorschriften geplant hat.

    Auch dem Löwenwirt war im Voraus die Initiative bekannt. So müssen bei jeder längerfristigen Planung mögliche Änderungen der Vorschriften einbezogen werden.

  • #15

    Ausschreiber (Mittwoch, 20 November 2024 18:48)

    (at)Geltendes Recht: so oder so, die im zweiten Absatz der Erwägung durch den Gemeinderat bezogene Position ist chrüzfalsch bzw. formal vermutlich nicht standfest.

    Zweiter Abschnitt der Erwägung:
    Nachdem das Feuerwerksverbot in Bubikon erst nach der Ausschreibung der Silvesterfeier durch den Gasthof Löwen in Kraft trat, ist der Gemeinderat bereit, in Ausnahmebewilligung ohne Präjudiz für die Folgejahre zu erteilen.

  • #16

    Sandra Zingg (Donnerstag, 21 November 2024 21:54)

    Seit Jahren gehört das Neujahrs-Feuerwerk von dem Gasthof Löwen zum sozialen Dorfleben von Bubikon einfach dazu. Unzählige Bewohner von Bubikon versammeln sich jeweils kurz dem Jahreswechsel rund um den „Löwen“ und dürfen kostenlos das Feuerwerk geniessen. Es würde als soziales Event sehr fehlen - daher freue ich mich sehr darüber, dass es dieses Jahr wieder stattfinden wird!

  • #17

    Demokratin (Donnerstag, 21 November 2024 23:17)

    @Sandra Zingg: Das mag schon sein, Frau Zingg. Allerdings ist die Sache so, dass Bubikon demokratisch entschieden hat, lautes Feuerwerk am 1. August und am Silvester zu verbieten. Nun kann man nicht einfach bei der erstbesten Gelegenhet diesen demokratischen Entscheid mit Sonderbewilligungen wieder unterlaufen. Die Organisatoren der 1-August-Feier haben sich auch daran halten können.

  • #18

    2B (Freitag, 22 November 2024 10:47)

    Es ist beschämend wie ein Wirt zusammen mit dem Gemeinderat vorgeht.
    Da passt die Aussage eines alten Bürgers: "Bubikon hat ein Feudalsystem".
    Darum sollte ein neues Logo her, das Wappen mit den 2 B sollte weg weil ein
    B für Bubikon steht, das andere für Vitamin B.

  • #19

    Rita & Domenico Miggiano (Dienstag, 26 November 2024 21:07)

    Als Direktbetroffene nennen wir selbstverständlich unseren Namen und schreiben diese Zeilen nicht anonym!
    Unser traditionelles Silvester-Feuerwerk wird nicht stattfinden. Wir haben sämtliches Material bereits letzte Woche abbestellt und werden mit unseren Gästen ohne Raketen auf das neue Jahr anstossen. Denn uns ist die Freude genommen worden, etwas Schönes für die Allgemeinheit - was wir notabene seit 15 Jahren veranstaltet haben - und unsere Gäste zu machen. Seit Jahren durften wir rund um unseren Löwen viele Dorfbesucher zu diesem Mitternachts-Spektakel begrüssen und diese wurden auch von uns bewirtet... selbstverständlich ohne Kostenfolge.
    Gerne möchten wir aber an dieser Stelle etwas klarstellen! Wir haben uns erlaubt, eine Ausnahmebewilligung einzureichen, da die Petition vorsieht, dass der Gemeinderat diese bei speziellen Anlässen vergeben darf. Wir waren so naiv zu glauben, dass dieses Zusammenkommen und auf das neue Jahr anzustossen Anlass genug wäre für diese Bewilligung. Es war uns in keinster Weise bewusst, dass wir mit dieser Bewilligung soviel Antipathie und Missgunst auslösen würden. Auch lag es uns fern, von unserem Gemeinderat eine Sonderbehandlung zu erwarten. Wir haben lediglich den korrekten Weg beschritten und eine Ausnahmebewilligung eingereicht und danken dem Gemeinderat, dass er sich für uns in diesem Ausmass exponiert hat, obwohl er nun nur kritisiert und angefeindet wird.
    Wir bleiben nachdenklich ob der ganzen Bürger-Bewegung, welcher scheinbar leider die nötige Objektivität abhanden gekommen ist.
    In diesem Sinne wünschen wir allen Bubiker einen ruhigen, friedlichen und guten Start ins 2025!

  • #20

    Zitat Löwenwirte (Freitag, 29 November 2024 09:29)

    "Wir bleiben nachdenklich ob der ganzen Bürger-Bewegung, welcher scheinbar leider die nötige Objektivität abhanden gekommen ist."

    Wer sich an die Regeln hält oder fordert, dass sich alle daran halten ist nicht objektiv?
    Danke bestens für diese Eischätzung.