Beschliesst heute Montag (18. November 2024) nach Bubikon und Hombrechtikon auch Gossau an der Gemeindeversammlung ein Verbot von lärmenden Feuerwerk? Traktandiert ist zwar keine enstprechende Initiative, jedoch eine Totalrevision der kommunalen Polizeiverordnung per 1. März 2025.
Und hier soll gemäss Informationen von buebikernews ein enstprechender Änderungsantrag zum Artikel 11 eingebracht werden, mit dem Ziel, wie in Bubikon und Hombrechtikon das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk auch am 1. August und in der Silvesternacht zu verbieten. Jedenfalls wird in den Sozialen Medien für die heutige Versammlung entsprechend mobilisiert. Gemäss dem Vorschlag der Gemeinde für Artikel 11 wäre an den genannten Tagen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen bis 02.00 Uhr nachts erlaubt. (bn)
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