Bubiker Parkierungsverordnung kommt am 9. Februar an die Urne

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Die neue Bubiker Parkierungsverordnung kommt am 9. Februar 2025 an die Urne: Diesen Abstimmungstermin   hat der Gemeinderat laut einer Mitteilung vom Freitag (15. Novemberr 2025) angeordnet.

 

Die Stimmberechtigten hatten an der Gemeindeversammlung vom 11. September 2024) der neuen Parkierungsverordnung der Gemeinde zwar mit 42 Stimmen bereits knapp zugestimmt. Weil aber auch ein Antrag auf Urnenabstimmung mit 30 Stimmen das erforderliche Quorum fand, muss über die Vorlage an der Urne enstschieden werden.

 

 

 

Gemäss der Vorlage sollen die Parkgebühren sowie die Zeiten, während denen das Parkieren gebührenpflichtig ist, vereinheitlicht werden. Maximale Parkzeiten sehen vor, dass die Parkplätze gewerbefreundlich bewirtschaftet werden können und nicht zum Langzeitparkieren verlocken.

 


Neu in die Gebührenpflicht miteinbezogen werden sollen die Parkplätze beim Gemeindehaus/Friedhof sowie bei der Badi Egelsee. Damit sind laut dem Gemeinderat sämtliche grossen Parkplätze in Bubikon einheitlich gebührenpflichtig. Ebenso sollen die bahnhofnahen Strassenparkplätze auf der Stations- und der Sennweidstrasse gebührenpflichtig werden. Sie sollen gleichbehandelt werden wie die übrigen Langzeitparkplätze am Bahnhof.

 

 

 

Der Parkplatz Friedhof (ost) soll als blaue Zone mit Parkscheibe ausgeschieden werden und gebührenfrei bleiben. Das Versetzen einer Parkuhr für die vier schwach frequentierten Parkplätze lohnt sich laut dem Gemeinderat finanziell nicht. Nicht zuletzt sollen in der neuen Parkierungsverordnung die Grundlagen für die Vermietung von Parkplätzen oder Teilen davon sowie die Abgabe von Parkkarten und Sonderparkkarten geschaffen werden.

 

 

 

Gebührenpflicht auch für Mitarbeitende der Schule und der Verwaltung

 

 

 

In der Verordnung ist auch für die Mitarbeitenden der Schule und der Verwaltung die Einführung von Parkierungsgebühren vorgesehen. Dazu wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, aufgrund dessen das Parkieren gebührenpflichtig wird und die Angestellten im Gegenzug einen Mobilitäts-Bonus erhalten, wenn sie ihren Arbeitsweg entsprechend den strategischen Zielen der Gemeinde mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, insbesondere öffentlichem Verkehr oder Aktivverkehr, zurücklegen. Auf die Einführung von Nachtparkiergebühren wird verzichtet, da das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund in den Wohnquartieren Bubikon und Wolfhausen laut dem Gemeinderat «kein verkehrstechnisches Problem darstellt».

 

 

 

 

 

(bn)

 

 

 

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