Seltsame Geheimniskrämerei um Einliegerwohnung im Gemeindehaus

Hier befindet sich die Einliegerwohnung (Bild: buebikernews)
Hier befindet sich die Einliegerwohnung (Bild: buebikernews)

 

Susanne König und die Gemeindeverwaltung Bubikon haben dieselbe Adresse in Bubikon: Rutschbergstrasse 18. Das erstaunt nicht, denn Susanne König wohnt als Weibelin, Hauswartin und als Veranwortliche für die Organisation von Veranstaltungen in der im Gemeindehaus integrierten Einliegerwohnung, eigentlich mehr ein separater Flügel des Verwaltungsgebäudes.

 

Nun bestehen offenbar Pläne für eine «Umnutzung» dieser Einliegerwohnung. Zu diesem Schluss führt jedenfalls das Konto 0290.3320.90 im Budget 2025, über das am 11. Dezember 2024 an der Gemeindeversammlung abgestimmt wird. Das Konto trägt die Bezeichnung «Planmässige Abschreibungen übrige immaterielle Anlagen allgemeiner Haushalt». Die Differenz von 10'700 Franken in diesem Konto zum Vorjahr (2025: 13'700, 2024: 3'000) wird im Budget mit «Planung PV-Anlage, Umnutzung Einliegerwohnung Gemeindehaus» begründet.

 

buebikernews hat bei Gemeindeschreiber Urs Tanner nachgefragt, was es mit diesem Budgetposten auf sich hat:  «Was ist da genau geplant, und weshalb? Was geschieht mit den jetzigen Bewohnern?» Eine inhaltliche Antwort wurde uns indessen verweigert: «Da es sich um ein traktandiertes Geschäft handelt, sammeln wir diese Fragen und werden sie anlässlich der Gemeindeversammlung zum Traktandum "Budget 2025" beantworten», schreibt Tanner.

 

Recherchen wichtig für Meinungsbildung

 

Nun gehört es zu den Aufgabe der Medien, im Vorfeld von Gemeindeversammlungen, Parlamentssitzungen und Abstimmungen die traktandierten Geschäfte zu prüfen, nachzufragen und im Interesse der Öffentlichkeit und deren Meinunungsbildung über ihre Recherchen zu berichten. Eine behördliche Behinderung solcher Recherchen steht wohl im Konflikt mit der verfassungsmässig garantierten Meinungs- und Informationsfreit (Art. 16. Bundesverfassung) und der ebenso verfassungsmässig garantierten Medienfreiheit (Art. 17 Bundesverfassung).

 

Tanners Geheminskrämerei verträgt sich auch schlecht mit § 4 des kantonalzürcherischen Gesetzes über die Information und den Datenschutz (IDG): «Das öffentliche Organ gestaltet den Umgang mit Informationen so, dass es rasch, umfassend und sachlich informieren kann.» Es macht nämlich schon einen Unterschied für die Meinungsbildung, ob Medien im Vorfeld einer Gemeindeversammlung über eine möglicherweise brisante Frage berichten können, oder ob Medienfragen pauschal in einer Powerpoint-Präsentation an der Versammlung versenkt werden.

 

buebikernews hat bei Gemeindeschreiber Urs Tanner umgehend protestiert und die Hoffnung ausgedrückt, dass sein Informationsverhalten in dieser Frage nicht etwa Teil des neuen «Kommunikationskonzeptes» sei, das im Zusammenhang mit der Logo-Affäre so oft bemüht wurde... (bn)

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Kommentare: 3
  • #1

    Avanti Dilettanti (Mittwoch, 13 November 2024 16:21)

    Was für ein Kindergarten! Gegen das Info-Gebastel dieser Anfänger Angele, Tanner & Co. war die Kommunikation von Andrea Keller geradezu pulitzerpreiswürdig...

  • #2

    Olaf Scholz (Mittwoch, 13 November 2024 16:22)

    Schade, dass man in der Schweiz die Amtszeit einer Regierung nicht auch mit einer Vertrauensfrage vorzeitig beenden kann

  • #3

    Elon Musk (Mittwoch, 13 November 2024 22:57)

    These guys must go