Bubikon rechnet mit hohen Beratungskosten für den Fall GZO

(Bild: buebikernews)
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Bubikon gehört zu den zwölf Trägergemeinden der in finanzielle Schieflage geratenen GZO AG Spital Wetzikon. Von diesen Gemeinden erwartet das GZO im Rahmen des Sanierungsplans zusätzliches Eigenkapital im Bereich zwischen 45 und 55 Millionen Franken (wir berichteten). Die Gemeinden werden demnächst entscheiden, ob sie auf den Antrag des Spitals eintreten wollen.

 

Unabhängig davon, ob in Bubikon das allfällige Zeichnen neuen Aktienkapitals durch Gemeindeversammlung und allenfalls Urne eine Mehrheit finden kann, rechnet der Gemeinderat im Fall GZO im kommenden Jahr mit einem erhöhten Bedarf an externer Beratung24'000 Franken sind im Budget 2025 im Konto «Honorare externe Berater, Gutachter, Fachexperten allg. VV» veranschlagt, explizit mit der Begründung «Rechtsberatung im Falle GZO Spital Wetzikon» für die Differenz gegenüber dem Budgetbetrag vom Vorjahr. Damals waren 6'000 für solche Honorare vorgesehen.  (bn)

 

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