Betreuung im Alter wird ab 2025 verstärkt

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Im Kanton Zürich tritt die revidierte Verordnung über Zusatzleistungen (ZLV) per 1. Januar 2025 in Kraft. die Gemeinde Bubikon hat dazu am Freitag (8. November 2024) detaillierte Informationen publiziert:

 

«Ältere Menschen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sollen möglichst lange in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können. Sie brauchen dabei eine gute Gesundheitsversorgung, sowie Betreuung und Hilfsmittel. AHV- Rentnerinnen und AHV-Rentner könnten sich das aber oft nicht leisten, auch wenn sie Zusatzleistungen erhalten. Ab 1. Januar 2025 können Leistungen für Betreuung und Hilfsmittel beantragt werden. Durch die Stärkung der Betreuung im Alter zu Hause können vorzeitige, kostenintensive Heimeintritte vermieden werden.


Welche Leistungen werden bezahlt?


Vergütet werden nur Kosten, die nicht oder nur teilweise durch eine andere Versicherung gedeckt sind (zum Beispiel Krankenkasse). Sie erhalten je nach Bedarf Unterstützung für die Finanzierung von folgenden Leistungen:
- Wohnen und Haushalt (zum Beispiel: Jemand unterstützt Sie bei der Haushaltsführung)
- Ernährung (zum Beispiel: Es kommt ein Mahlzeitendienst. Oder Sie fahren zum Mittagstisch, um dort Ihre Mahlzeit einzunehmen)
- Hilfe, Pflege und Betreuung in einem Tages- oder Nachtheim
- Transport und Mobilität (zum Beispiel: Jemand fährt Sie zu einem Termin)
- Sicherheit im Alltag (zum Beispiel: Jemand besucht Sie regelmässig und hilft Ihnen den Alltag zu strukturieren)
- Hilfsmittel (zum Beispiel: Notrufknopf)


Wer kann diese Leistungen beantragen?


Personen, die zu Hause (also nicht in einem Heim) wohnen und eine AHV- Rente, sowie Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen. Falls Sie (noch) keine Zusatzleistungen zur AHV/IV beziehen, muss eine Anmeldung gemacht werden.


Wie wird der Bedarf für eine Betreuung oder ein Hilfsmittel ermittelt?

 

Die Beratungsstelle Alter und Gesundheit bespricht mit Ihnen, welche Betreuung und Hilfsmittel für Sie sinnvoll sind. Sie macht diese Abklärung bei Ihnen zu Hause. Das Projekt ist noch im Aufbau. Bei Fragen dürfen Sie sich ab 1. Januar 2025 an die Beratungsstelle Alter und Gesundheit, Telefon 055 253 01 00 oder beratung@zentrum-sunnegarte.ch wenden. (bn)

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