45 bis 55 Millionen neues Aktienkapital sollen die zwölf Aktionärsgemeinden – daunter auch Bubikon – in die kriselnde GZO AG Spital Wetzikon einschiessen. Dies schreiben die Gemeinden in einer am Donnerstag (31. Oktober 2024) publizierten Medienmitteilung. Auf Bubikon entfiele – bei gleichem Verteilschlüssel von 6,24 Prozent – zwischen 2,8 und 3,43 Millionen Franken.
«Den im Antrag ausgewiesenen Kapitalbedarf nehmen die Aktionärsgemeinden zur Kenntnis, können diesen zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht bewerten», schreiben die
Gemeinden. Eine Investition dieser Grössenordnung muss, wie bereits in der Vergangenheit mehrfach betont, umfassend geprüft werden können: «Weil die dazu notwendigen Kennzahlen und Unterlagen
laufend eingereicht werden, ist diese Prüfung durch die von den Aktionärsgemeinden mandatieren Finanz- und Rechtsexperten noch im Gang.»
Die Aktionärsgemeinden vertreten laut Mitteilung «geschlossen die Haltung, dass die Bilanzsanierung der GZO AG und der dazu notwendige Schuldenschnitt auf der Grundlage der vorhandenen Aktiven zu
errechnen sind.» Die von den Aktionärsgemeinden einzubringenden Gelder könnten «nur der Finanzierung der Zahlungen unter dem Schuldenschnitt und der Fortführung des Spitalbetriebs nach erfolgter
Bilanzsanierung dienen». Für eine weitere Reduktion des Schuldenschnitts im Interesse der Gläubiger dürften keine Steuergelder eingesetzt werden.
Anspruchsvoller politischer Prozess
Die Erzielung einer Einigung durch die GZO AG mit ihren Gläubigern sowie das Vorliegen eines bedürfnisgerechten Zielbilds für ein wirtschaftlich tragfähiges Spital Wetzikon der
Zukunft, welches auch durch die kantonale Gesundheitsdirektion mitgetragen wird, seien Voraussetzungen, damit eine Kapitalerhöhung durch die Aktionärsgemeinden im Sinne einer Anschubfinanzierung
erwogen werden könne, heisst es weiter.
Der für eine Aktienkapitalerhöhung notwendige politische Prozess sei anspruchsvoll. Bis Ende 2024 werden die Aktionärsgemeinden die Ausgangslage vertieft geprüft und den beantragten Kapitalbedarf plausibilisiert haben. Anschliessend müsse jede einzelne Gemeinde-Exekutive für sich einen Grundsatzbeschluss über eine finanzielle Unterstützung des Spitals fällen. Entsprechende Anträge an die Stimmberechtigten würden bis im Frühling 2025 ausgearbeitet, so dass die Abstimmungen in den einzelnen Gemeinden Ende 2025 oder Anfang 2026 erfolgen könnten. (bn)
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