Notfall GZO: Bubikon und elf andere Trägergemeinden sollen zweistelligen Millionenbetrag einschiessen

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Bubikon und die elf weiteren Aktionärsgemeinden der GZO AG Spital Wetzikon sollen einen «mittleren zweistelligen Millionenbetrag» an neuem Eigenkapital einbringen. Einen enstprechenden Antrag hat die Spitalleitung gestern Donnerstag (24. Oktober 2024) den Vertretern der Gemeinden eingereicht und damit den «politischen Entscheidungsprozess» gestartet. Dies gaben Verwaltungsratspräsident Jörg Kündig und Geschäftsleiter Hansjörg Herren am Freitag (25. Oktober 2024) an einer Medienkonferenz in Wetzikon bekannt.

 

Der Sanierungsplan zur Rettung der in povisorischer Nachlassstundung stehenden GZO AG wurde gleichentags auch einer Versammlung der Anleihensgläubiger präsentiert.

 

Der Plan sieht insbesondere insbesondere folgende Massnahmen vor:

 

  • Fortsetzung des seit Januar laufenden operativen Sanierungsprozesses mit Sparmassnahmen, Reduzierung des Personalaufwands und des Sachaufwands, Ertragssteigerung

 

  • Schuldenschnitt von 70 bis 65 Prozent, was einer Nachlassdividende von 30 bis 35 Prozent entsprechen würde

 

  • Wertberichtigung der Immobilien um «mehr als 100 Millonen Franken» (in einer gleichentags verschickten Medienmitteilung war konkret von 110 Millionen Franken die Rede)

 

Spitalleitung und Sachwalterschaft betonten, dass ein Konkurs für die Gläubiger wesentlich schlechter ausfallen würde: Im Konkursfall wäre mit einer Konkursdividene von 21,4 Prozent zu rechnen, und dies erst nach einer wohl sehr langen Verfahrensdauer.

 

 

Ehrgeiziger Zeitplan

 

Der Zeitplan ist ehrgeizig: Bereits im November 2024 soll mit den Aktionärsgemeinden geklärt sein, ob und in welchem Umfang die erwähnte Rekapitalisierung geplant werden kann. Erst dann werde ein definitiver Betrag genannt. Im Dezember 2024 werde die Sachwalterschaft dem Nachlassgericht das Sanierungskonzept einreichen, um eine weitere Verlängerung der Nachlasstundung zu erwirken. Bis zum November 2025 sollte der politische Entscheidungsprozess in den Gemeinden zur Neukapitalisierung mit Gemeindeversammlungen und Urnenabstimmungen abgeschlossen sein, im März 2026 sollen dann alle Gläubiger über das Sanierungskonzept entscheiden.

 

Gelingt die Sanierung, strebt die GZO AG die Integration in einen regionalen Spitalverbund an. Der zu 70 Prozent fertiggestellte Neubau werde vorerst nicht vollendet, aber wenn möglich auf einen einheitlichen Rohbaustand gebracht. «Der vorhandene Campus in Wetzikon mit Labors und Radiologie liesse sich auch für andere Player im Gesundheitsweisen nutzen», sagte Geschäftsleiter Hansjörg Herren.

 

In Bubikon dürften für das neue Aktienkapital ein Anteil von 4 bis 5 Millionen Franken zur Diskussion stehen. Ab 5 Millionen Franken entscheidet in Bubikon obligatorisch die Urnenabstimmung, darunter die Gemeindeversammlung, die aber mit einem Eindrittels-Quorum den Entscheid ebenfalls an die Urne verweisen kann.

 

(bn)

 

 

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