Noch sind die vom Gemeinderat fallengelassenen Bubiker Logos als geschützte Bildmarken (Schule und Gemeinde) in der Datenbank des Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) eingetragen, der Slogan «Zweimal so gut.» als Textmarke zur Eintragung hinterlegt.
Das wird wohl auch vorerst so bleiben: Das IGE weist auf seiner Website darauf hin, dass Marken wie jedes andere private Eigentum genutzt werden sollen und können: «Sie sind verpflichtet, Ihre Marke im Zusammenhang mit den eingetragenen Waren und Dienstleistungen zu gebrauchen. Sollten Sie sie während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebrauchen, könnten Sie Ihre Rechte verlieren. Wie ein Schmuckstück können Sie auch Ihre Marke verkaufen oder verpfänden. Sie hat einen Wert, den Sie in der Buchhaltung erfassen können. Sie können auch Dritten durch die Vergabe von Nutzungslizenzen erlauben, die Marke zu nutzen.»
Die Bubiker Marken müssten demnach irgendwann in der Buchhaltung der Gemeinde als Aktivposten auftauchen. Ob allerdings auf dem Markt für geistiges Eigentum ein Interesse am Bubiker «Komposthaufen» besteht, darf bezweifelt werden. Aber wer weiss... (bn)
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99 (Donnerstag, 24 Oktober 2024 18:24)
Die soll der Präsident gewinnbringend verkaufen. Da besteht bestimmt grosse Nachfrage!
Renate Huber (Donnerstag, 24 Oktober 2024 18:53)
�……. das altbewährte, tolle Logo samt Slogan bleibt uns bestehen �
DANKE an den Gemeiderat und Alle die dazu beigetragen haben. Ich, wir feuen uns daran.
Bitte lasst alle weiteren bissigen, z.T. leider auch bösen Kommentare.
Renate Huber (Donnerstag, 24 Oktober 2024 18:56)
….. die Fragezeichen sollten smilis sein und Freude ausdrücken
;-)