Ist «Zweimal so gut.» als Textmarke überhaupt schützbar?

(Screenshot IGE-Markendatenbank)
(Screenshot IGE-Markendatenbank)

 

Die Gemeinde Bubikon hat bereits im Juni die neuen Logos für Gemeinde («Komposthaufen») und Schule («Blatt mit Bleistift») ins Markenregister des Instituts für Geistiges Eigentum eintragen lassen. Hinterlegt als Textmarke wurde auch der Slogan «Zweimal so gut.». Im Gegensatz zu den Bildmarken ist diese Textmarke aber noch nicht schützt: Das Gesuch ist immer noch hängig. Dass der Schutz gewährt wird, ist sehr fraglich, wie ein deutscher Markenrechtsstreit in einem ähnlichen Fall zeigt.

 

Gemäss einem bei lexica.de publizierten Urteil hatte im März 2019 ein Unternehmen das Wortzeichen «Zweimalgut» für Baumaterialien beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke angemeldet. Mit Beschluss vom 29. November 2019 wies die Markenstelle die Anmeldung jedoch wegen fehlender Unterscheidungskraft zurück: Das Anmeldezeichen setze sich aus dem Numeral «zweimal», das im Sprachgebrauch als Synonym für «doppelt» verwendet werde, und dem Adjektiv «gut» zusammen. Das Zeichen bilde in seiner Gesamtheit «keinen neuen, über die blosse Kombination der Einzelbestandteile hinausgehenden Begriff». Es werde von den angesprochenen Verkehrskreisen nur als werbewirksame Anpreisung und allgemeines Qualitätsversprechen aufgefasst.

 

Das gegen diese Entscheidung angerufene Bundespatentgericht fällte in der Sache inhaltlich keinen Entscheid und wies den Fall im Mai 2020 zur erneuten Prüfung an die Prüfstelle zurück. Aus der inhaltlichen und für den Fall Bubikon interessanten Diskussion des Falls geht aber hervor, dass eine Textmarke «Zweimalgut» wohl sogar mehr Chancen auf Markenschutz hätte als ein grammatikalisch korrekter Satzteil «zweimal so gut» oder «zweimal besser». «Zweimalgut» könnte als schützbare Wortneuschäpfung durchgehen, gerade weil sie den Sprachregeln widerspreche.

 

Das leuchtet ohne weiteres ein: Was würde aus der deutschen Sprache und ihrer Anwendbarkeit, wenn banale Satzteile mit Adjektiven und Adverbien («doppelt so hoch», «zweimal schneller», dreimal teurer» «viermal langsamer» «halb so schön») markenrechtlich geschützt werden könnten?

 

(bn)

 

 

 

Ich will keine sprachlichen Experimente ud Gerichtsverfahren mit Steuergeldern und stimme daher für das bestehende Logo und den bestehenden Slogan «Zwei Dörfer – eine Gemeinde»

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Kommentare: 7
  • #1

    Ein alter Buebiker (Dienstag, 01 Oktober 2024 11:51)

    Das ganze Getue dient ja ausschliesslich der Selbstbeweihräucherung unseres derzeitigen Gemeindepräsidenten.

  • #2

    Lupo (Dienstag, 01 Oktober 2024 12:26)

    Klar, da geht es nur darum, sich ein Denkmal zu schaffen. Da bereits ein Platz im Alterszentrum Sunnegarte nach einem früheren Gemeindepräsidenten benannt wurde, wäre die ultimative Steigerung natürlich ein neues Logo!
    Aber welche Rolle spielt der Rest des Gemeinderates. Die können doch nicht alle Scheuklappen tragen und nicht merken was in der Bevölkerung abgeht!
    Zeit innezuhalten und nochmals über die Bücher zu gehen.

  • #3

    H.-J., ein Wolfhauser (Dienstag, 01 Oktober 2024 13:47)

    Bin absolut mit Nr.1, dem alten Bubiker, einverstanden! Ein Theater um ein neues Logo, das alte ist und bleibt sehr schön und passend!

  • #4

    cwa (Dienstag, 01 Oktober 2024 14:14)

    Wann räumt jetzt Herr Angele sein Pult?

  • #5

    Verärgeter Steuerzahler (Mittwoch, 02 Oktober 2024)

    Ich frage mich, was sonst noch so alles mit unseren Steuergelder passiert, wo wir nicht wissen?
    Hauptsache mal kurz 35'000 Fr für ein neues Logo ausgeben und bestimmt noch mehr dazu kommt! Habe gemeint, die Gemeinde müsse sparen!
    Es wird mal Zeit, dass sich das Volk wehrt!

  • #6

    Beobachter (Mittwoch, 02 Oktober 2024 14:01)

    Lassen wir für den Gemeinderat eintragen: "Nicht halb so gut", wenn er halbwegs gut wäre, würde er sich um die wichtigen Dinge in der Gemeinde kümmern.

  • #7

    Büchi Gotfried (Mittwoch, 02 Oktober 2024 19:42)

    Der Ganze Gemeinderat gehört abgewählt inkl. Schreiber