Hombergchropf: SVP Bubikon ruft zu Einwendungen auf

(Screenshot: svp-bubikon.ch)
(Screenshot: svp-bubikon.ch)

 


Die SVP Bubikon hat – wie bereits die FDP – auf ihrer Website eine deutlich ablehnende Stellungnahme gegen ein Windkraftanlage auf dem Bubiker Hombergchropf publiziert. Die Partei ruft dazu auf, sich mit Einwendungen an der noch bis zum 31. Oktober laufenden Vernehmlassung des Kantons einzubringen und stellt für die Bürger-Eingaben Mustervorlagen zur Verfügung.


An der Medienkonferenz vom 2. Juli des Regierungsrats Martin Neukom sei klar geworden: Der Hombergchropf in Bubikon wird definitiv im Richtplan festgesetzt. Zumindest aus der Sicht der Zürcher Baudirektion stehe einer Windkraftanlage in Bubikon nichts mehr im Weg, schreibt die SVP Bubikon.

«Die SVP Bubikon wehrt sich!»

Die SVP Bubikon wehre sich, schreibt die Partei. Die Gemeinde Bubikon weise diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen: «Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung. Diese gilt es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten.» Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich laut der SVP durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen.

 

(bn)
 

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Mustervorlage Richtplan-Eintrag
Buergereingaben_Vernehmlassung_ZH-Vorlag
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Mustervorlage Plangenehmigungsverfahren
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