Gemeinde gewährt EKZ Durchleitungsrechte

 

(Bilder: GIS Browser)

 

Die Gemeinde Bubikon gewährt der EKZ Durchleitungsrechte durch die Gemeindeparzellen Kat. Nr. 3528 und 3648, TS Barenberg, Bubikon, für einen Netzausbau zur Verbesserung der Stromversorgung. Dies geht aus einem am Dienstag (17. September 2024) publizierten Gemeinderatsbeschluss hervor.

 

Der Baubeginn ist voraussichtlich Frühling 2025. Der Gemeinde entstehen durch den Vertrag keine Kosten. Die Entschädigung beträgt CHF 13.20 pro Laufmeter (Total ca. CHF 1`518.00). Zusätzlich wird pro Grundstück eine Umtriebsentschädigung von CHF 245.00 ausgerichtet. Im Weiteren gehen die Instandstellungskosten zu Lasten der EKZ. (bn)

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