Sofortiges Einwasserungsverbot für Oberländer Seen

Warntafel am Türlersee (Bild: zh.ch)
Warntafel am Türlersee (Bild: zh.ch)

 

Im Zürichsee ist die schädliche Quaggamuschel gefunden worden. Damit sie nicht mit Booten in andere Zürcher Seen verschleppt wird, verfügt der Kanton Zürich  gemäss Mitteilung vom Freitag (13. September 2024)  per sofort ein Einwasserungsverbot für den Greifen-, den Pfäffiker- und den Türlersee. Dies als Übergangsmassnahme, bis andere Vorgaben zum Schutz der Zürcher Gewässer vor invasiven gebietsfremden Tieren und Pflanzen umgesetzt sind.


Die Quaggamuschel stammt ursprünglich aus dem Schwarzmeerraum und breitet sich in den Schweizer Seen rasant aus. Sie verdrängt einheimische Tierarten und kann Wasserfassungen für Trinkwasser und Energienutzung verstopfen sowie Ufer- und Hafenanlagen überwuchern. Wenn die Quaggamuschel einmal in einem Gewässer nachgewiesen ist, ist es kaum möglich, sie wieder loszuwerden. Zentral ist es laut Mitteilung des Kantons deshalb, jene Gewässer zu schützen, in denen sie nach aktuellem Kenntnisstand noch nicht vorkommt. Darum verfügt der Kanton Zürich als Sofortmassnahme ein Einwasserungsverbot für den Greifensee, den Pfäffikersee und den Türlersee. Ab sofort dürfen keine immatrikulierten Boote mehr in diesen drei Seen einwassern. Dies soll verhindern, dass die Quaggamuschel auch in diese Seen gelangt und deren wertvolle und geschützte Ökosysteme gefährdet. Boote, die sich bereits in einem dieser Seen befinden, dürfen dort bleiben.


Ab 2025 vorgesehen: Einwassern nur noch im Heimgewässer erlaubt

2025 soll diese Sofortmassnahme abgelöst werden durch eine Regelung, wonach Besitzerinnen und Besitzer aller im Kanton Zürich immatrikulierten Boote aufgefordert werden, ein Heimgewässer zu deklarieren. Das Boot darf nur noch in diesem einen Gewässer verkehren, ein Wechsel von einem Gewässer in ein anderes ist nicht erlaubt. Jedoch sollen Bootsbesitzende mit Trockenplatz ihr Boot wieder im Greifen-, Pfäffiker- oder Türlersee einwassern können, wenn sie diesen zuvor als Heimgewässer deklarieren. Die Massnahme soll so lange gelten, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt wird.

Ausserkantonale Boote sollen ab 2025 nicht mehr in Zürcher Seen und Flussabschnitten einwassern dürfen, bis die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht in Kraft tritt.


Auch bei Kleinbooten und Wassersportausrüstung besteht eine gewisse Gefahr, dass von Auge kaum sichtbare Pflanzen und Lebewesen von einem Gewässer ins nächste mitreisen. Für Stand-Up-Paddel, Kanus, Ruder- oder Schlauchboote heisst es deshalb nach dem Quaggamuschel-Fund im Zürichsee umso dringender: bei jedem Gewässerwechsel sorgfältig kontrollieren, mit heissem Wasser reinigen und vollständig trocknen. Das Gleiche gilt für Fischerei- und Tauchausrüstung. Mit der Sensibilisierungskampagne «Vorsicht blinde Passagiere» macht der Kanton Zürich seit mehreren Jahren auf diese Verhaltensregeln aufmerksam.

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