«Projekt Hombergchropf beruht auf einer drastischen Fehlbeurteilung»

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Unser gestriger  Aufruf an unsere Leserschaft, uns im Hinblick auf die «Feedbackveranstaltung» des Kantons vom kommenden Samstag (7. September 2024) zu den geplanten Windkraftanlagen im Oberland und insbesondere in Bubikon (Hombergchropf) Nachrichten mit Argumenten einzureichen, welche wir an dem Anlass in die Diskussion einbringen sollen, hat bereits zu einigen spannenden Reaktionen geführt.

 

Stellvertretend für alle bisherigen Feedbacks aus der Bubiker Bevölkerung und mit dem Einverständnis der Autorschaft publizieren wir untenstehend einen ausführlichen Text von Mathias und Sandra Zingg (Bubikon), der am Mittwoch (4. September 2024) in unveränderter Form auch bereits als formelle Anhörungs-Eingabe an das Amt für Raumentwicklung eingereicht wurde.

 

 

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
sehr geehrte Damen und Herren
 
Mit grosser Irritation habe ich im Nachgang Ihrer Mendienkonferenz vom 2. Juli 2024 bei der Lektüre des Richtplans festgestellt, dass der Standort «Hombergchropf» in Bubikon im Richtplan festgesetzt wurde. Gerne möchte ich mich nachfolgend zu diesem Thema äussern. Meine Ansicht entspricht allen Bürgerinnen und Bürgern von Bubikon, mit welchen wir in Kontakt stehen, und zwar unabhängig davon, welchem politischen Lager sie angehören.
 
Grundsätzlich wird die nachhaltige Stromversorgungsstrategie von Bund und Kanton zwar unterstützt, welche wichtig ist zur Aufrechterhaltung unser Wirtschaft und Gesellschaft, aber im konkreten Fall geht es nicht um die Frage der Strategie, sondern um die Frage von deren Umsetzung und ob das Projekt-Vorhaben «Homberchropf» verhältnismässig ist oder nicht.

Die Fakten sind diesbezüglich die Folgenden:

    Der Kanton möchte mitten in eine Glaziallandschaft – von Naturschutzgebieten umfasst und mit einem wichtigen Wildkorridor versehen – ein einzelnes, 220 Meter hohes Windrad errichten, welches fast der doppelten Höhe des «Prime Towers» in Zürich entspricht.
    Dafür müssen massive und irreversible Eingriffe in Flora und Fauna vorgenommen werden wie die Rodung von mindestens 10'000 m2 Wald unter Verbauung von rund 600 Kubikmeter Beton sowie der Zerstörung eines Wildkorridors. Dies kommt einer unwiederbringlichen Vernichtung des Hombergwaldes gleich. Der Hombergwald ist eine wichtige Kultur- und Naherholungszone in Bubikon, aufgrund der Nähe zur Schule auch für Schüler und Kindergärten.
    Das Windrad soll in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsgebiet errichtet werden (siehe Nähe zu den Siedlungen am Homberg und im Bereich Laufenriet oder auch Bergli sowie der Schulen). Dadurch wird die Bevölkerung unzumutbaren Immissionen ausgesetzt wie Lärm, aber auch Eiswurf im Winter, welcher zur Gefährdung werden kann.
    Zuletzt wird das Landschaftsbild Bubikon durch ein einzelnes 220-Meter-«Monster» einschneidend verändert.
    Dem steht ein vergleichbar kleiner Stromertrag eines einzelnen Windrades gegenüber.

Insbesondere mit Blick auf die Siedlungsnähe und der damit einhergehenden Belastung für die Bevölkerung, aber auch aufgrund der unwiederbringlichen Rodung von 10'000 m2 eines Waldes, welcher für die Gemeinde und deren Bevölkerung sehr wichtig ist, kann ein vernünftiger Mensch gar nicht zum Schluss kommen, dass dieser Standort geeignet sein soll. Es ist offensichtlich, dass die Schutzbedürftigkeit den potenziellen Stromnutzen bei Weitem übersteigt. Es ist daher unverständlich, wie die Projektleiter des Kantons zu einer anderen Auffassung kommen konnten und den Standort Bubikon im Richtplan festgesetzt haben.

Wenn man den Bericht der Standortevaluation (Bewertung der Potenzialgebiete) liest, so sieht man schnell, dass zentrale Faktoren nicht gewürdigt wurden. So ist die Nähe zum Siedlungsgebiet und zur Schule nicht erwähnt, und auch die gesellschaftliche Bedeutung des Waldes wird mit keiner Silbe beleuchtet. Nur so kann man sich erklären, weshalb der Kanton zu der drastischen Fehlbeurteilung kommen konnte.

Wenn ich nun höre, dass der Kanton zeitgleich mit dem Richtplan auch ein neues, beschleunigtes Umsetzungsverfahren einführen möchte unter dem Titel «Kantonales Plan-Genehmigungsverfahren», so wird mir bang, weil dieses Verfahren die Gemeinde weitgehend übersteuern kann. Der Einbezug der Gemeinde hat nur «Anhörungscharakter», ohne ernsthafte Mitwirkung bei der Standortfrage.

Wir sind daher alle der Meinung, dass man alle juristischen und politischen Mittel ergreifen muss, um die Zerstörung unseres raren Kulturraumes in Bubikon zu verhindern.

Ich bitte Sie inständig, eine erneute Evaluation vorzunehmen unter Berücksichtung der oben erwähnten Faktoren.

 

 

 

 

Selbstverständlich nehmen wir bis Freitag gerne weitere Statements aus der Bevölkerung entgegen. (bn)

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Kommentare: 2
  • #1

    S.M. (Samstag, 07 September 2024 16:49)

    Danke für den Beitrag. Interessant ist auch, dass solche Anlagen einen Stoff enthalten, der zum Treibhauseffekt beiträgt.

    https://www.tagesschau.de/wirtschaft/energie/erneuerbare-energien-windkraft-treibhausgas-sf6-101.html

  • #2

    Beni K. (Mittwoch, 11 September 2024 10:13)

    Liebe/r S.M.

    Man kann für oder gegen den Standort Hombergchropf sein.
    Das Argument, welches sie hier platzieren ist aber völlig unnötig, denn gehen Sie wirklich davon aus, dass ein Windrad komplett ohne negative Effekte auf die Umwelt bzw. ohne jegliche Ressourcen produziert wird? Natürlich nicht. Heisst aber nicht, dass Windräder deshalb nicht Teil der Lösung für unsere zukünftige Energieversorgung sind.