Hombergchropf: Mindestabstandbestimmungen in der öffentlichen Auflage

(Bild: zvg)
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Wie angekündigt, hat der Gemeinderat Bubikon in Zusammenarbeit mit der Planungskommission Mindestabstandsbestimmungen von industriell betriebenen Windkraftanlagen zu Wohnbauten ausgearbeitet. In der Bau- und Zonenordnung soll festgelegt werden, dass der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Na-
benhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft mindestens 1000 Meter betragen muss. Laut amtlicher Mittilung vom Freitag (30. August 2024) befindet sich die entsptrechende Teilrevision der Nutzungsplanung jetzt in der 60tägigen
öffentlichen Auflage,.

 

Die Gemeinde Bubikon weise diverse Naturschutzgebiete und schützenswerte Landschaften auf, welche zur Attraktivität der Gemeinde beitragen, schreibt der Gemeinderat: «Diese Gebiete stellen gleichzeitig beliebte Naherholungsgebiete dar. Natur und Landschaft sind für die Gemeinde Bubikon als Wohnstandort von grosser strategischer Bedeutung.» Diese gelte es vorrangig zu schonen und ungeschmälert zu erhalten: «Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen.»

Der Gemeinderat sehe sich in der Pflicht, eine äusserst sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schutz einzufordern und für ein intaktes Natur- und Landschaftsbild einzustehen. Mehrfach habe der Gemeinderat seine kritische Haltung gegenüber den kantonalen Bestrebungen zum Ausdruck gebracht, am Hombergchropf den Bau einer Windenergieanlage zu ermöglichen. Er zeige sich besorgt, dass die Gemeinde überstimmt und vor vollendete Tatsachen gestellt werde.

 

Der Kanton Zürich plant am Hombergchropf eine Windenergieanlage in den kantonalen Teilrichtplan Energie aufzunehmen, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenig Schutzinteressen entgegenstehen. Vorgesehen ist eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 Metern. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden.

(bn)

 

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