Hombrechtikon entscheidet am 25. September über Feuerwerksverbot

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Wie in Bubikon soll auch in der Nachbargemeinde Hombrechtikon lärmendes Feuerwerk verboten werden. Dies verlangt eine Einzelinitiative, die nun am 25. September 2024 der Gemeindeversammlung zum Entscheid vorgelegt wird. Dies geht aus der am Mittwoch (28. August 2024) publizierten Einladung zur Gemeindeversammlung hervor.

 

Die im Januar eingereichte Initiative verlangt folgende Änderung von Artikel 25 der Hombrechtiker Polizeiverordnung:

 

  • «Abs. 1 Das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk ist verboten.
  • Abs. 2 Für besondere Veranstaltungen kann das Ressort Sicherheit das Abbrennen von lärmen- dem Feuerwerk bewilligen.»

 

Ein ähnliches Begehren war in Bubikon im Juni von der Gemeindeversammlung gutheissen worden. Es wurde bereits auf die Bundesfeier am 1. August umgesetzt. Bubikon wurde damit zur ersten Gemeinde im Kanton Zürich mit einem solchen Feuerwerksverbot. Die Initiantin in Bubikon musste sich um die Bundesfeier herum einige, teilweise gefährliche Belästigungen durch widerspensitige Knaller-Fans gefallen lassen. Im Kanton Graubünden ist lärmendes Feuerwerk bereits in einigen Gemeinden verboten. Auf eidgenössischer Ebene ist eine Volksinitiative hängig.

 

Ähnlich wie in Bubikon lautet auch die Begründung der Hombrechtiker Initiative: «Empfindliche, auch kranke Menschen, Wild-, Nutz- und Haustiere leiden unter dem sehr lauten und repetitiv lauten Feuerwerkslärm und können gesundheitliche Schäden erleiden. Die Nachtruhe und die Befindlichkeit werden bei den jetzigen Verhältnissen über mehrere Tage hin gestört, weil zwei bis drei Tage vor und nach den erlaubten Zeiten lärmendes Feuerwerk bei Tag und Nacht willkürlich gezündet wird.»

 

Gemeinderat zweifelt an Durchsetzbarkeit

 

Der Gemeinderat Hombrechtikon hat die Initiative zwar formal für gültig erklärt, empfiehlt den Stimmberechtigten jedoch die Ablehnung. Das Abfeuern von Feuerwerk am 1. August und an Silvester sei in der Schweiz weit verbreitet und erfreut sich grosser Beliebtheit. Es seien «traditionelle Anlässe», bei denen das Feuerwerk eine wichtige Rolle spiele, um die Freude und den feierlichen Charakter zu unterstreichen: «Viele Menschen sehen darin eine festliche Tradition und geniessen das Spektakel, das mit dem Feuerwerk einhergeht», schreibt der Gemeinderat im Beleuchtenden Bericht.

 

Auch zweifelt der Gemeinderat an der polizeilichen Durchsetzbarkeit eines Verbots: «Das Abbrennen von Feuerwerk polizeilich zu verhindern ist nicht möglich.» Eine verstärkte Polizeipräsenz zur Verhinderung von unerlaubtem Feuerwerk sei in Hombrechtikon «nicht möglich und wäre kaum verhältnismässig.» Wie der Gemeinderat empfiehlt auch die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission das Begehren zur Ablehnung.

 

Seltsam mutet im Beleuchtenden Bericht des Gemeinderats – namentlich aus Sicht der Nachbargemeinde Bubikon – folgender Satz an: «Ein absolutes Verbot allein für die Gemeinde Hombrechtikon ist wenig sinnvoll, solange in den Nach- bargemeinden Feuerwerk zugelassen ist.»

 

(bn)

 

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