Nachlassstundung für GZO verlängert: Von Kapitalerhöhung wäre auch Bubikon betroffen

(Bild: zvg)
(Bild: zvg)

 

Seit dem 30. April 2024 befindet sich die GZO AG Spital Wetzikon in der provisorischen Nachlassstundung. Das Bezirksgericht Hinwil hat entschieden, dass die provisorische Nachlassstundung um vier Monate bis zum 30. Dezember 2024 verlängert wird. Dies schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung vom Montag (26. August 2024). Amtlich publiziert ist der Entscheid allerdings noch nicht.


Das Nachlassgericht begründe diesen Entscheid basierend auf dem Bericht der eingesetzten Sachwalter damit, dass die Sanierungschancen für das Spital Wetzikon gut sind, schreibt die GZO AG. Die GZO AG arbeite derzeit intensiv an einem Sanierungskonzept, welches Ende Oktober 2024 vorliegen soll: «Zusammen mit weiteren Massnahmen, die der komplexen Sachlage und allen involvierten Parteien gerecht werden müssen, dürften ein Schuldenschnitt und eine Kapitalerhöhung Bestandteile des Sanierungskonzepts sein.» Zu den Aktionärsgemeinden, die sich an einer solchen Kapitalerhöhung beteiligen müssten, gehört auch Bubikon.

 

Der Betrieb des Spitals Wetzikon ist laut Mitteilung stabil. Die operativen Erträge liegen im Durchschnitt der Schweizer Spitäler. Die Liquidität für den fortlaufenden Betrieb sei gesichert.

Beschwerde vor Verwaltungsgericht wird sistiert

Die Beschwerde der GZO AG Spital Wetzikon gegen den Regierungsratsbeschluss, welche beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich eingereicht wurde, wird bis am 30. November 2024 einstweilen sistiert, heisst es weiter. Diesem Begehren der GZO AG hat das Verwaltungsgericht stattgegeben. Die GZO AG hatte das Sistierungsbegehren eingereicht, damit das Unternehmen sich vollumfänglich auf das Sanierungskonzept konzentrieren kann. (bn)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0