Der Gemeinderat hat den Beleuchtenden Bericht zur Revision der Gemeindeordnung publiziert, über die am 22. September 2022 an der Urne abgestimmt wird (buebikernews berichtete). Die Vorlage sieht die Einführung einer Leitung Bildung und die Verkleinerung der Schupflege von sieben auf fünf Sitze vor.
Weitere Anpassungen in der Gemeindeordnung betreffen eine leicht erhöhte Finanzkompetenz von CHF 200'000 auf 250'000 des Gemeinderats und die Schaffung einer eigenen limitierten Finanzkomptenz für die Sozialbehörde. Zusätzlich soll es eine Anpassung des Wahlprozederes aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geben. Diese betrifft das Vorverfahren bei den Erneuerungswahlen und die Einführung von gedruckten Wahlzetteln.
Mit einer zweiten, regionalen Abstimmungsvorlage soll auch Bubikon – wie alle daran Beteiligten – der Änderung der Rechtsform für die
Gruppenwasserversorgung zustimmen, die in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Aktuell ist die Gruppenwasserversorgung
als einfache Gesellschaft, organisiert, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden
Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt
«Gemeindewerke Pfäffikon ZH. (bn)
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