Nur noch Parkierungsverordnung an der Gemeindeversammlung

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

Nach dem Rückzug der Strangenholz-Initiative (siehe separaten Bericht) findet die ausserordentliche Gemeindeversammlung vom 11. September 2024 (19.30 Uhr, Geissbergsaal) mit einem Traktandum weniger statt. Wie der am Freitag (9. August 2024) publizierten Traktandliste zu entnehmen ist, stehen noch die Parkierungsverordnung und – allenfalls, sofern vorliegend – die Beantwortung von Fragen nach § 17 Gemeindegesetz auf der Tagesordnung.

 

Gemäss dem Beleuchtenden Bericht zur Parkierungsverordnung sollen die Parkgebühren sowie die Zeiten, während denen das Parkieren gebührenpflichtig ist, «weitgehend vereinheitlicht» werden. Maximale Parkzeiten seien vorgesehen, damit die Parkplätze gewerbefreundlich bewirtschaftet werden können und nicht zum Langzeitparkieren verlocken.


Neu in die Gebührenpflicht miteinbezogen werden sollen die Parkplätze beim Gemeindehaus/Friedhof sowie bei der Badi Egelsee. Damit seien sämtliche grossen Parkplätze in Bubikon einheitlich gebührenpflichtig. Ebenso sollen die bahnhofnahen Strassenparkplätze auf der Sta-
tions- und der Sennweidstrasse gebührenpflichtig werden. Sie sollen gleichbehandelt werden wie die übrigen Langzeitparkplätze am Bahnhof.

 

Der Parkplatz Friedhof (ost)* soll als blaue Zone mit Parkscheibe ausgeschieden werden und gebührenfrei bleiben. Das Versetzen einer Parkuhr für die vier schwach frequentierten Parkplätze lohnt sich laut dem Gemeinderat finanziell nicht. Nicht zuletzt sollen in der neuen Parkierungsverordnung die Grundlagen für die Vermietung von
Parkplätzen oder Teilen davon sowie die Abgabe von Parkkarten und Sonderparkkarten geschaffen werden.

 

Gebührenpflicht auf für Mitarbeitende der Schule und der Verwaltung

 

In der Verordnung soll auch für die Mitarbeitenden der Schule und Verwaltung die Einführung von Parkierungsgebühren vorgesehen. Dazu wird ein Mobilitätskonzept erarbeitet, aufgrund dessen das Parkieren gebührenpflichtig wird und die Angestellten im Gegenzug einen Mobilitäts-Bonus erhalten, wenn sie ihren Arbeitsweg entsprechend den strategischen Zielen der Gemeinde mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln, insbesondere öffentlichem Verkehr oder Aktivverkehr, zurücklegen. Auf die Einführung von Nachtparkiergebühren wird verzichtet, da das nächtliche Parkieren auf öffentlichem Grund in den Wohnquartieren Bubikon und Wolfhausen «kein verkehrstechnisches Problem darstellt», wie es im Beleuchtenden Bericht heisst. (bn)

 

* Im Beleuchtenden Bericht des Gemeinderats (siehe Download) ist hier fälschlicherweise vom «Parkplatz Friedhof (west)» die Rede. In der Tat aber geht es um den kleinen, aus vier Parkfeldern bestehenden Parkplatz Ost. Auf der Karte im Bericht ist dies auch korrekt eingezeichnet. buebikernews hat den Artikel nach Leserhinweisen angepast.

Download
01_Beleuchtender_Bericht_GV_11._Septembe
Adobe Acrobat Dokument 954.7 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 2
  • #1

    Ortskundiger (Freitag, 09 August 2024 11:48)

    Ist nicht Parkplatz Friedhof Ost gemeint, statt West?

  • #2

    buebikernews (Freitag, 09 August 2024 12:07)

    @Orskundiger: Sie haben recht, es geht um den kleinen, aus vier Feldern bestehenden Parkplatz Ost. Wir haben unseren Text angepasst und hoffen, der Gemeinderat tue das auch vor der Gemeindeversammlung...