Bubikon ist derzeit die einzige Zürcher Gemeinde mit einem Verbot von lärmenden Feuerwerk – auch wenn die grossen Newsportale «Watson» und «20 Minuten» vor dem 1. August etwas anderes behaupteten (buebikernews berichtete am 1. August 2024).
Nach offensichtlich schluddriger Recherche hatten diese Medien solche Verbote auch in Erlenbach, Wiesendangen, Ossingen und Seuzach verortet, weil die Redaktionen beispielsweise Verzichte auf offizielle Gemeinde-Feuerwerke mit Verboten für private Knallerei gleichgesetzt hatten. Wie zu erwarten, sorgten diese Zeitungsenten – oder «Fake News», wie man heute sagt – für Verwirrung: Der Winterthurer «Landbote» berichtet heute (6. August 2024) über Lärm in den Sozialen Medien, weil am 1. August etwa in Ossingen – trotz angeblichen Verbots – lärmendes Feuerwerk gezündet worden war. Sogar von Anzeigen und Polizei war die Rede. Die Portale hätten nun, so der «Landbote», die Falschmeldungen inzwischen «angepasst».
Dies stimmt nun aber auch wieder nicht: «20 Minuten» hat zwar den Online-Artikel vom Netz genommen (siehe Bild oben), bei «Watson» hingegen steht die Falschmeldung nach wie vor online. Beide fehlerhaften Artikel sind auch unverändert in der Schweizerischen Mediendatenbank (SMD) zu finden. Obschon die Richtlinien des Presserats Medien zur Berichtigung von Fehlern verpflichten.
Das Internet vergisst bekanntlich nichts: So ist es wohl unvermeidlich, dass spätestens vor dem kommenden Silvester wiederum über falsche Feuerwerks-Verbote berichtet werden wird, gestützt auf die herumgeisternden Falschmeldungen. Oder wahrscheinlich schon vorher im Herbst, wenn Hombrechtikon über ein ähnliches Verbot wie in Bubikon abstimmt. Allerdings mit dem positiven Effekt, dass in den Gemeinden mit bloss angedichtetem Verbot vielleicht ein bisschen weniger geknallt wird... (bn)
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