Über den ersten der beiden Sprengkörper-Attacken auf die Bubiker Feuerwerk-Initiantin berichtete am Freitag (2. August 2024) auch «Züriost» in einer Online-Reportage – unter dem verharmlosenden Zwischentitel «Lausbubenstreiche vor der Haustür der Initiantin».
Beim verwendeten Sprengkörper handelte es sich offensichtlich um das Produkt «Flasing Thunder» des Schweizer Herstellers Bugano. Gemäss Produktbeschreibung hat der Thunder «eine rote Leuchtpur und einen recht hellen und satten Knall». Die Steighöhe beträgt 10 Meter, bis die «Bombette» explodiert. Die Nettoexplosivmasse (NEM) beträgt 10 Gramm. Zum Vergleich: Eine Handgranate HG 85 der Schweizer Armee enthält eine Sprengstoff-Füllmenge von, je nach Version, 120 bis 155 Gramm.
Der «Flashing Thunder» gehört der Feuerwerk-Kategorie F3 an und darf nur an Personen über 18 Jahren abgegeben werden. Für Verkauf und Lagerung bestehen Vorschriften. Die Kategorie F3 umfasst Feuerwerkskörper, «die eine mittlere Gefahr darstellen, die für die Verwendung in weiten offenen Bereichen im Freien vorgesehen sind.» Es muss ein Sicherheitsabstand von 15 Metern eingehalten werden.
Bei der ersten Attacke wurde mit dem Thunder auf ein offenes Schlafzimmerfenster gezielt, das Ziel wurde um lediglich zwei Meter verfehlt. Lausbubenstreich?
(bn)
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Beni (Sonntag, 04 August 2024 19:28)
Haha, so geil!