Knapp ein Jahr, nachdem die Gemeindeversammlung vom 13. September 2023 die neue Verordnung über die Gebühren für die Siedlungsentwässerungsanlagen (GebV) genehmigt hatte, erhalten die betroffenen Grundeigentümer nun in den nächsten Tagen eine Musterrechnung gemäss dem neuem Gebührenmodell, inklusive einer Planbeilage.
Laut einer Mitteilung der Abteilung Tiefabu und Werke basiert die Musterrechnung auf den Zahlen 2023. Sie sei «rein informativ» und müsse nicht bezahlt werden:
«Die Planbeilage und die Musterrechnung dienen der Überprüfung der für 2024 anwendbaren Regenabwassergebühr anhand der
Grundstückflächen (entwässerten Flächen).» Die definitive Gebührenabrechnung werde erst nach der diesjährigen
Zählerablesung Ende Jahr fakturiert. (bn)
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