«Watson» und «20 Minuten» berichten heute (1. August 2024), dass ausser Bubikon auch die Zürcher Gemeinden Erlenbach, Seuzach, Wiesendangen und Ossingen Feuerwerkverbote kennen. Das ist eine Falschmeldung! In Seuzach ist Feuerwerk vom 1. auf den 2. August explizit erlaubt, wie auf der Gemeindewebsite unschwer ersichtlich ist. Dasselbe gilt für Ossingen, wo privates Feuerwerk laut Gemeindwebsite lediglich während der Bundesfeier auf dem Festgelände und Umgebung nicht erlaubt ist. In Wiesendangen und Erlenbach finden seit 2023 aus Umweltschutzgründen keine offiziellen Feuerwerke statt, das privaten Knallen bleibt aber erlaubt. Bubikon ist somit derzeit die einzige Zürcher Gemeinde mit einem generellen Verbot von lärmenden Feuerwerk. (bn)
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g.b. (Donnerstag, 01 August 2024 14:44)
Vielen Dank für den Beitrag! Mir ist auch aufgefallen, dass solche Meldungen kursieren.
Konsultiert man die Polizeiverordnungen der jeweiligen Gemeinden, sieht man, dass es nicht stimmt und lärmendes Feuerwerk von Privaten an den beiden Festtagen 1.-2. August und 31.-1.1. in der Nacht! erlaubt ist.