Gemeinde Bubikon passt Verwaltungsgebühren an

(Bild: buebikernews)
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Der Gemeinderat Bubikon hat verschiedene Änderungen im Gebührentarif beschlossen, die auf den 1. September 2024 in Kraft treten sollen. Dies geht aus einer entsprechenden amtlichen Publikation der Gemeinde hervor. Der ERlass des Gebührentarifs liegt in der Kompetenz des Gemeinderats, er kann jedoch mit Rekurs beim Bezirksrat angefochten werden.

 

Die Änderungen betreffen Gebühren des Sozialamtes, Bau, Gesellschaft (Egelsee, Kadaverentsorgung Verschiebung ins Abfallwesen, Einwohnerdienst (bessere Übersichtlichkeit), Bestattungskosten (Differenzierung Einheimische/Auswärtige), Hundewesen (bessere Übersichtlichkeit), Chilbi / Markt (Anpassung Stromkosten und Standmieten), Infotafeln (sind neu in den Gebührentarif überführt worden), Einbürgerung (Anpassung an die geänderten gesetzlichen Grundlagen), Feuerwehr (bessere Übersichtlichkeit) und Bildung (Wegfall von 13.4 Schulbetreuung, da neu im Elternbeitragsreglement geregelt).

 

(bn)

 

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Die neuen Tarife ab 1. September 2024
Gebührentarif_Bubikon_2024_ab_1._Septem
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