Bubikon will sich gegen Windrad am Hombergchropf wehren

(Bild: buebikernews)
(Bild: buebikernews)

 

DIe Gemeinde Bubikon will sich gegen eine Windkraftanlage am Hombergchropf zur Wehr setzen. Dies schreibt der Gemeinderat in einer Medienmitteilung vom Montag (22. Juli 2024).

 

Der Gemeinderat habe der Baudirektion Kanton Zürich bereits Anfang 2023 mitgeteilt, dass der vorgesehene Standort Nr. 31 auf dem Hombergchropf nicht in Frage kommt, schreibt der Gemeinderat: «Da er trotzdem in der nun gestarteten Teilrichtplanrevision Energie als festgelegter Standort enthalten ist, hat der Gemeinderat an seiner vergangenen Sitzung beschlossen, Gegenmassnahmen zu ergreifen.» Die bereits erarbeitete Teilrevision der kommunalen Bau- und Zonenordnung (BZO) zur Festlegung eines Mindestabstandes für Windenergieanlagen von einem Kilometer zu Siedungsgebieten werde nach den Sommerferien in die öffentliche Anhörung geschickt. Zudem werde ein spezialisiertes Beratungsunternehmen Kosten und Nutzen der geplanten Windenergieanlage vertieft analysieren. Im September wird eine Veranstaltung für die Bevölkerung stattfinden.


Im Bericht «Windenergie Kanton Zürich» vom 21. Dezember 2022 wurden durch die Baudirektion im Kanton Zürich 46 Windpotenzialgebiete ausgeschieden. Potenzialgebiet 31 «Hom- bergchropf» liegt auf dem Gebiet der Gemeinde Bubikon. Der Gemeinderat, der vorher noch nie zu diesem Thema konsultiert worden war, beurteilte diese Standortwahl negativ, weil die Erhaltung von Natur und Landschaft für die Gemeinde von strategischer Bedeutung sind: «Die negativen ökologischen Auswirkungen, aber auch die Immissionen auf die im Einzugsbereich liegenden Siedlungen lassen sich durch den eher geringen Energieertrag nicht rechtfertigen», schreibt der Gemeinderat: «Diese Einschätzung wurde der Baudirektion übermittelt.»


Mit Schreiben vom 26. Juni 2024 wurden die Gemeinden durch die Baudirektion informiert, dass am 2. Juli 2024 die öffentliche Auflage der Richtplanteilrevision Energie und die Vernehmlassung zur Änderung des kantonalen Energiegesetzes startet. Bis zum 31. Oktober 2024 können sich Interessierte zum Revisionsinhalt zu äussern. In den Unterlagen zur Richtplanrevision findet sich der Grundlagenbericht zur Phase 2 Windenergieplanung Kanton Zürich. Darin ist der Standort 31 Hombergchropf weiterhin enthalten, da dem Bau aus Sicht des Kantons nur wenig Schutzinteressen entgegenstehen. Vorgesehen wäre eine Anlage mit einer Gesamthöhe von 220 Metern. Die geschätzte jährliche Gesamtproduktion liegt bei 9 GWh. Damit könnten theoretisch rund 2'000 Durchschnittshaushalte mit Strom versorgt werden.

 

Bubikon will  Mindesabstand von 1000 Metern


Schon als Reaktion auf den Bericht von 2022 hatte der Gemeinderat eine Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) ausgelöst, mit dem Ziel, für gewerblich betriebene Windenergieanlagen einen Mindestabstand von 1'000 Meter zum Siedlungsgebiet festzulegen. Diese Teilrevision wurde von der Planungskommission im Rahmen der BZO-Gesamtrevision im April 2024 gutgeheissen und soll nun aufgrund der aktuellen Ausgangslage nach den Sommerferien in die öffentliche Auflage resp. Anhörung verabschiedet werden. «Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass diese Teilrevision vom Kanton vermutlich nicht akzeptiert werden wird.» Sie ermögliche aber eine fundierte Diskussion in der Gemeinde. Ende September wird dazu eine In- formations- und Diskussionsveranstaltung stattfinden.
 
Der Gemeinderat setze sich für eine nachhaltige und effiziente Energiepolitik ein, welche die Verhältnismässigkeit von Aufwand und Ertrag, Schaden und Nutzen wahren will, auch im Bereich der erneuerbaren Ressourcen, die laut dem Gemeinderat sinnvoll genutzt werden müssen. «Der Nutzen der geplanten Windenergieanlage ist in Abwägung der entgegenstehenden öffentlichen Interessen als gering einzustufen, weshalb dieser in der weiteren Planung nicht mehr zu berücksichtigen ist.»

 

Informationsveranstaltung im September


Selbstverständlich werde sich die Gemeinde auch entsprechend im Rahmen der öffentlichen Anhörung zur Richtplanteilrevision Energie äussern. Sie lädt auch alle Einwohnerinnen und Einwohner ein dies zu tun. Um fundiertere Argumente zu haben, hat sie einem spezialisierten Beratungsbüro den Auftrag erteilt, Nutzen und Kosten des geplanten Windrades auf dem Hom- bergchropf vertieft zu analysieren. Auch diese Ergebnisse sollen an der Informationsveranstaltung vom September vorgestellt werden.

(bn)

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Gemeinderatsbeschluss vom 10. Juli 2024 zum Thema Windenergie
2024-100_Windenergieplanung_Kanton_Züri
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