GZO-Sanierung: Wie soll Bubikon einen Millionenbetrag stemmen können – und wollen?

(Bild: gzo)
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Kommentar. Kurz vor der politischen Sommerpause zeichnen sich mögliche Wege und Optionen ab, wie sich der Verwaltungsrat und die zwölf Aktionärsgemeinden – zu denen auch Bubikon gehört – die Sanierung der GZO Spital Wetzikon AG vorstellen können (buebikernews berichtete): Die Gemeinden sind offenbar willens, einen finanziellen Beitrag zu leisten, falls ein «wirtschaftlich tragfähiges Konzept» vorgelegt wird.

 

Allerdings: Eine Lösung braucht auf jeden Fall Zeit. Die vorerst für vier Monate gewährte Nachlass-Stundung kann gerichtlich verlängert werden, zunächst um weitere vier Montae, dann um bis zwei Jahre. Aber es geht um 170 Millionen Franken, die geschuldeten Zinsen für die fällige Obligation eingerechnet, wohl noch um einiges mehr. Dass die Gemeinden diesen ganzen Betrag werden aufbringen können, scheint illusorisch. In keiner dieser Gemeinden – auch nicht in der Stadt Wetzikon – verfügen die Exekutiven (Stadtrat beziehungsweise Gemeinderat) über die Finanzkompetenz, selber Millionenbeträge sprechen zu können. Die Legislativen (Parlament in Wetzikon, Gemeindeversammlungen) würden dazu befragt werden müssen, und je nach Höhe der eizelnen Beträge wären auch Urnenabstimmungen nötig.

 

Das braucht nicht zur sehr viel Zeit, sondern auch den Willen der Bevölkerung, so viel Steuergeld auch tatsächlich locker zu machen. Derzeit darf sich das GZO-Team zwar – zu Recht – über eine grosse Sympathie- und Solidaritätswelle im Oberland freuen. Doch wenn es dann – an Gemeindeversammlungen und an den Urnen – konkret um hohe Beträge aus Steuergeldern geht, kann die Stimmung auch leicht kippen.

 

Gerade Bubikon bereitet sich finanzpolitisch seit Jahren auf hohe Investitionen für neuen Schul- und Sportraum im Dorfteil Bubikon vor. Der Steuerfuss ist mit 118 Prozent hoch und wird im Hinblick auf das Investitionsvolumen von bis zu 78 Millionen Franken zumindest in den kommenden Jahren nicht sinken, sondern mit einiger Wahrscheinlichkeit weiter steigen müssen.

 

Bubikon ist am Aktienkapital des GZO Spitals von 12 Millionen Franken mit 6,212 Prozent oder nominal 748 440 Franken beteiligt. Der Buchwert betrug Ende 2023 259 000 Franken. Würden die der GZO AG fehlenden 170 Millionen Franken in Form einer Kapitalerhöhung aufgebracht werden müssen und würde dieser nach dem bestehenden Schlüssel auf die zwölf Aktionärsgemeinden verteilt, würden allein auf Bubikon rund 10,6 Millionen Franken entfallen. Das verursacht allen, die das Stimmverhalten in Bubikon zu Finanzen und Steuern kennen, Bauchschmerzen...

 

Eine weitere Schwierigkeit wird wohl – nebst dem Zeitfaktor – auch darin bestehen, dass natürlich in allen zwölf Gemeinden unabhängig entschieden werden muss. Was, wenn sechs Gemeinden einem Sanierungsplan zustimmen, aber sechs nicht?

 

Sicher ist: Das Spital Wetzikon ist ein hoher Wert für das Oberland und auch für Bubikon. Die immense Arbeit, die derzeit vom medizinischen Personal unter schwierigen Bedingungen erfüllt wird, verdient Achtung und Unterstützung. Ob jedoch eine Erhaltung und Weiterführung des Spitals unter der bestehenden Trägerschaft nicht nur wünschenswert, sondern auch möglich sein wird, ist eine andere Frage. Vielleicht muss hier die Palette der Optionen noch erweitert werden.

 

Thomas Illi, Redaktionsleiter buebikernews

 


 

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