GZO-Aktionärsgemeinden prüfen finanziellen Beitrag unter Bedingungen

(Bild: gzo)
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Die Ausarbeitung von Sanierungsoptionen für die GZO AG Spital Wetzikon schreitet voran: Die Aktionärsgemeinden – darunter auch Bubikon – «

«stehen weiter hinter dem Spitalbetrieb und gehen davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung von ihrer Seite bei einer Sanierung zum Thema wird», heisst es in einem am Freitag veröffentlichten Communiqué. Sie hätten den Spitalverantwortlichen aufgezeigt, welche Voraussetzungen notwendig seien, damit eine solche Massnahme von den Aktionärsgemeinden geprüft werden könne.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der Nachlass-Stundung. Wie die Verantwortlichen der GZO AG gegenüber den Aktionärsgemeinden versicherten, laufe der Spitalbetrieb trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut. Eine umfassende Notfall- und Gesundheitsversorgung bleibe weiterhin gewährleistet.

 

«Wirtschaftlich tragfähiges Konzept»

«Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG stehen in der Pflicht, tragfähige Lösungen für eine Sanierung auszuarbeiten», schreiben die Gemeinden: «Die Aktionärsgemeinden gehen nach heutigem Wissenstand davon aus, dass ein Beitrag von ihrer Seite zur finanziellen Sanierung erwartet werden wird. Sie sind grundsätzlich bereit, diesen Weg zu prüfen. Sie haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der GZO AG dargelegt, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung erfüllt sein respektive vorliegen müssen.» Zentrales Element dabei sei das Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts für das Spital Wetzikon der Zukunft. Die Spitalverantwortlichen sind laut Mitteilung derzeit dabei, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Aufgrund der komplexen Situation (laufender Spitalbetrieb, Neubau etc.) wird der entsprechende Weg aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat angestrebt

 


Die GZO AG hatte gegen den Regierungsratsbeschluss, wonach das Spital Wetzikon keine finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten soll, umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht. Nach einer vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung seinen laut der Mitteilung der GZO-Verwaltungsrat und die mandatierten Fachexperten der Aktionärsgemeinden übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben: «Die Aktionärsgemeinden haben der Gesundheitsdirektion darum schriftlich mitgeteilt, dass sie das Gesuch um Sistierung im Sinne der Sache unterstützen.» (mitg./bn)

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