Die Ausarbeitung von Sanierungsoptionen für die GZO AG Spital Wetzikon schreitet voran: Die Aktionärsgemeinden – darunter auch
Bubikon – «
«stehen weiter hinter dem Spitalbetrieb und gehen davon aus, dass eine finanzielle Beteiligung von ihrer Seite bei einer Sanierung zum Thema wird», heisst es in
einem am Freitag veröffentlichten Communiqué. Sie hätten den Spitalverantwortlichen aufgezeigt, welche Voraussetzungen notwendig seien, damit eine solche Massnahme von den Aktionärsgemeinden
geprüft werden könne.
Das Spital Wetzikon befindet sich seit Anfang Mai in der Nachlass-Stundung. Wie die Verantwortlichen der GZO AG gegenüber den Aktionärsgemeinden
versicherten, laufe der Spitalbetrieb trotz der anspruchsvollen Rahmenbedingungen gut. Eine umfassende Notfall- und Gesundheitsversorgung bleibe weiterhin gewährleistet.
«Wirtschaftlich tragfähiges Konzept»
«Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der GZO AG stehen in der Pflicht, tragfähige Lösungen für eine Sanierung auszuarbeiten», schreiben die Gemeinden: «Die
Aktionärsgemeinden gehen nach heutigem Wissenstand davon aus, dass ein Beitrag von ihrer Seite zur finanziellen Sanierung erwartet werden wird. Sie sind grundsätzlich bereit, diesen Weg zu
prüfen. Sie haben dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung der GZO AG dargelegt, welche Voraussetzungen und Unterlagen für eine solche finanzielle Beteiligung erfüllt sein respektive vorliegen
müssen.» Zentrales Element dabei sei das Vorliegen eines wirtschaftlich tragfähigen Konzepts für das Spital Wetzikon der Zukunft. Die Spitalverantwortlichen sind laut Mitteilung
derzeit dabei, die entsprechenden Grundlagen zu erarbeiten. Aufgrund der komplexen Situation (laufender Spitalbetrieb, Neubau etc.) wird der entsprechende Weg aber noch einige Zeit in
Anspruch nehmen.
Sistierung der Beschwerde beim Regierungsrat angestrebt
Die GZO AG hatte gegen den Regierungsratsbeschluss, wonach das Spital Wetzikon keine finanzielle Unterstützung vom Kanton erhalten soll, umgehend Beschwerde beim
Verwaltungsgericht eingereicht. Nach einer vertieften Situationsanalyse und sorgfältiger Abwägung seinen laut der Mitteilung der GZO-Verwaltungsrat und die mandatierten Fachexperten der
Aktionärsgemeinden übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben: «Die Aktionärsgemeinden haben der Gesundheitsdirektion darum schriftlich mitgeteilt, dass sie das
Gesuch um Sistierung im Sinne der Sache unterstützen.» (mitg./bn)
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