Gemeindeordnung und Gruppenwasserversorgung im September an der Urne

(Bild: buebikernews)
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Der Bubiker Gemeinderat hat für den 22. September 2024 zwei kommunale beziehungsweise regionale Urnenabstimmungen angeordnet.

 

Zum einen gehet es um eine Revision der Bubiker Gemeindeordnung, welche die Einfühung einer Leitung Bildung und die Verkleinerung der Schupflege von sieben auf fünf Sitze vorsieht. Weitere Anpassungen in der Gemeindeordnung betreffen eine leicht erhöhte Finanzkompetenz von CHF 200'000 auf 250'000 des Gemeinderats und die Schaffung einer eigenen limitierten Finanzkomptenz für die Sozialbehörde. Zusätzlich soll es eine Anpassung des Wahlprozederes aufgrund neuer gesetzlicher Bestimmungen geben. Diese betrifft das Vorverfahren bei den Erneuerungswahlen und die Einführung von gedruckten Wahlzetteln.

 

Zum andern soll auch Bubikon – wie alle daran Beteiligten – der Änderung der Rechtsform für die Gruppenwasserversorgung zustimmen, die in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden soll. Aktuell ist die Gruppenwasserversorgung als einfache Gesellschaft, organisiert, welcher 14 Beteiligte angehören: die politischen Gemeinden Bubikon, Dürnten, Hinwil, Hombrechtikon, Mönchaltorf, Rüti, Wald und Wetzikon; die Wasserversorgungsgenossenschaften von Bertschikon, Grüningen, Grüt/Gossau, Hadlikon und Rapperswil-Jona; sowie die öffentlich-rechtliche Gemeindeanstalt «Gemeindewerke Pfäffikon ZH. (bn)

 

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