Die Gemeinde Russikon im Bezirk Pfäffikon hätte am 27. Januar 2025 beinahe ein historisches Dorfjubiläum gefeiert, das eigentlich Bubikon zusteht. Wie das Newsportal «nau.ch» berichtet, mussten die bereits angelaufenen Vorbereitungsarbeiten in Russikon gestoppt werden: Die in der Russiker Gemeindechronik genannte, auf die Historiker Hans Kläui und Viktor Schobinger abgestützte urkundliche Ersterwähnung als «Hroadgisinhova» oder «Ruadgisinchova» in einer Schenkungsurkunde Emthrudis und ihres Sohnes Gaerwin vom 27. Januar 775 an das Kloster St. Gallen bezieht sich offenbar überhaupt nicht auf Russikon, sondern auf den Weiler Rüegshausen in der Gemeinde Bubikon. Dies hätten Recherchen beim Stiftsarchiv St. Gallen im Rahmen der Vorbereitungsarbeiten für die Dorffete ergeben.
Die Autoren der Russiker Chronik seien bei der Zuordnung einem Irrtum bezeihungsweise einer falschen
früheren Interpretation der betreffenden Urkunde erlegen. Gemäss Recherchen von buebikernews erwähnt das Historische Lexikon der Schweiz
(HLS) diese falsche Zuordnung allerdings in einem Lemma des Historikers Martin Illi aktuell immer noch, jedoch mit dem Vermerk «Zuweisung unsicher». Die Chronik der
Gemeinde Russikon, Teil 1: Urzeit bis 1798, werde mit einem Korrigendum ergänzt, das auf die falsche Herleitung hinweise, schreibt jedoch der Russiker Gemeinderat auf der Website der
Gemeinde.
Die Gemeinde Bubikon ihrerseits feierte 2011 ihre urkundliche Ersterwähnung im Jahr 811 als «Puapinchova» – ebenfalls in einer Schenkungsurkunde Ob nun die 36 Jahre ältere Ewähnung des Bubiker Weilers Rügshausen ein weiteres Dorffest nach sich ziehen wird, ist nicht bekannt. Die Vorbereitungszeit bis zum 27. Januar 2025 wäre ohnehin ein bisschen knapp...Und auch der Budget-Prozess 2025 in Bubikon ist wohl bereits so weit fortgeschritten, dass für eine würdige Feier im Januar kaum Geld locker gemacht werden könnte. Lehre aus dem «Krieg»: Nicht alles, was Experten in Studien so von sich geben, ist auch tatsächlich wissenschaftlich belastbar. (bn)
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