Bubikon zahlt 935 Franken für Einzelpersonen in Sozialwohnungen

(Screenshot: tagesanzeigerr.ch)
(Screenshot: tagesanzeigerr.ch)

 

Die Gemeinde Bubikon zahlt Sozialhilfebezügerinnen- und -bezügern maximal 935 Franken an Einzelpersonen für das Wohnen. Das sind 30 Franken weniger als der kantonale Durchschnitt. Dies ergab eine am Samstag (29. Juni 2024) im «Tages-Anzeiger» publizierte Recherche des Vereins Öffentlichketsgesetz.ch zu den Wohnungslimiten in 552 Gemeinden verschiedener Kantonen der Deutschschweiz.

 

Für eine vierköpfige Familie beträgt die Limite in Bubikon 1445 Franken. In Rüti betragen die Limiten 900 beziehungsweise 1500 Franken, in Hinwil und Grüningen 850 bzw. 1530 Franken, in Gossau 935 bzw. 1488 Franken. (bn)

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